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Wirtschaft Porsche-Aufsichtsrat stimmt Beteiligungsaufstockung bei VW zu

Wirtschaft & Handel


Porsche-Aufsichtsrat stimmt Beteiligungsaufstockung bei VW zu

Der Aufsichtsrat der Porsche AG hat den Vorstand in einer außerordentlichen Sitzung ermächtigt, die Beteiligung an der Volkswagen AG von derzeit 27,3 Prozent auf bis zu 31 Prozent der Stammaktien zu erhöhen und damit ein Pflichtangebot auszulösen. Der Vorstand beabsichtigt, diese Ermächtigung kurzfristig auszunutzen. Porsche verfügt über eine jederzeit ausübbare Option zum Kauf von bis zu 3,7 Prozent der VW-Stammaktien. Das Pflichtangebot wird nach Überschreitung der Stimmrechtsschwelle von 30 Prozent allen VW-Aktionären unterbreitet. Nach Durchführung dieses Pflichtangebots lösen weitere Beteiligungserhöhungen von Porsche an VW keine erneute Pflicht zur Abgabe eines Angebots an die außenstehenden Aktionäre des Wolfsburger Automobilkonzerns aus. Ob, wann und zu welchen Konditionen solche Erhöhungen erfolgen werden, steht gegenwärtig noch nicht fest.

Es ist vorgesehen, im Rahmen des Pflichtangebots lediglich den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpreis anzubieten. Dieser beläuft sich für die VW-Stammaktien voraussichtlich auf 100,92 Euro. Für die VW-Vorzugsaktien gilt der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu berechnende Mindestpreis. Porsche hält einen Aufschlag auf den Mindestpreis nicht für angemessen, da sich der Kurs der VW-Stammaktien seit Einstieg des Stuttgarter Sportwagenherstellers bereits mehr als verdoppelt und der der VW-Vorzugsaktien annähernd vervierfacht hat. Das Pflichtangebot wird auch nicht vom Erreichen einer Mindestannahmeschwelle (beispielsweise Mehrheitsbeteiligung an Volkswagen) abhängen. Die Finanzierung des Pflichtangebots ist durch einen Kreditvertrag, arrangiert von ABN AMRO Bank NV, Barclays Capital, Merrill Lynch International, UBS Limited und Commerzbank AG, sichergestellt.

Hintergrund für die Aufstockung auf über 30 Prozent ist auch der erwartete Fall des VW-Gesetzes. Aufgrund der Stellungnahme des zuständigen Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof vom 13. Februar 2007, in der die Unvereinbarkeit der in diesem Gesetz enthaltenen Stimmrechtsbeschränkungen mit EU-Recht betont wird, geht Porsche davon aus, dass auch der Europäische Gerichtshof die Rechtswidrigkeit des VW-Gesetzes feststellen wird und die Bundesregierung so zu einer Änderung oder Abschaffung dieses Gesetzes veranlasst wird.

Ferner soll eine Holding-Struktur errichtet werden, mit der in erster Linie die Trennung der operativen Geschäftstätigkeit von der Beteiligungsverwaltung angestrebt wird. Vorgesehen ist dabei die Ausgliederung des operativen Geschäfts der Porsche AG in eine 100prozentige Tochtergesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes. Diese Gesellschaft soll unter dem bisherigen Firmennamen Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG den bestehenden Geschäftsbetrieb des Sportwagenbauers weiterführen. Zwischen der künftigen Holdinggesellschaft und der operativen Tochtergesellschaft soll ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen werden. Der Vorstand von Porsche betont in diesem Zusammenhang: Porsche bleibt Porsche. Sowohl an der Struktur der Werke, den Zulieferern, den Produktions- und Entwicklungspartnern, den Händlern sowie den weiteren Partnern wird sich nichts verändern. Die bestehenden Geschäftsverbindungen und Rechtsverhältnisse bleiben durch die Transaktion unberührt. Mit der Ausgliederung teilen sich die Verantwortungsbereiche der Unternehmensleitungen künftig auf in das Beteiligungsmanagement einerseits und die Entwicklung, Produktion und den Vertrieb von sportlichen Premiumfahrzeugen in der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG andererseits.

Die dann als Holding agierende Gesellschaft soll zudem in eine europäische Aktiengesellschaft "Societas Europaea (SE)" umgewandelt werden. Bei der SE handelt es sich um eine moderne und international ausgerichtete Unternehmensform, die unter anderem die Möglichkeit bietet, die bisherige bewährte Größe des Aufsichtsrats von zwölf Mitgliedern auch künftig beizubehalten. Die operative Gesellschaft wird ihren Sitz weiterhin in Stuttgart haben, die Holding im Großraum Stuttgart. Die Entscheidung über die Ausgliederung, die Umwandlung sowie den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung herbeigeführt werden, die voraussichtlich im Juni stattfinden wird.

Porsche hat mit Volkswagen traditionell enge Beziehungen. Das erste Erfolgsprodukt von VW, der Käfer, geht auf eine Entwicklung des Firmengründers von Porsche zurück. Viele gemeinsame Projekte, wie der 914, der 924 und der 944 sowie eine gemeinsame Vertriebsgesellschaft in der Zeit von 1969 bis 1974 waren erfolgreiche unternehmerische Entscheidungen, die sich im Markt bewährt haben. Zahlreiche Entwicklungsleistungen des Sportwagenherstellers für Volkswagen sind heute Standard in den Fahrzeugen des Wolfsburger Konzerns. Die Spitze des Erfolgs bilden die aktuellen Geländefahrzeuge Cayenne und Touareg. Die Plattform wurde mittlerweile auch von der Volkswagen-Tochter Audi für ihren Q7 übernommen.

Zwischenzeitlich sind weitere gemeinsame Projekte angestoßen: Ein Hybridmotor, der noch in diesem Jahrzehnt auf den Markt kommen soll, eine gemeinsame Elektronikplattform, die Zusammenarbeit beim Bau der Rohkarosserie für den neuen viertürigen Gran Turismo Panamera sowie weitere Projekte zur Verbrauchsoptimierung der Fahrzeuge und der Sicherheitstechnik.

Porsche ist der festen Überzeugung, dass eine engere Anbindung von VW durch eine Beteiligungsaufstockung auf mehr als 30 Prozent der Volkswagen-Stammaktien für beide Partner Vorteile bringt, ohne die Identität von Porsche zu verwässern oder gar zu gefährden. Ganz im Gegenteil: Porsche wird noch stärker seine wirtschaftliche und gesellschaftliche Rolle wahrnehmen.

Der Vorstand des Sportwagenherstellers betrachtet die beabsichtigte Beteilungsaufstockung am VW-Konzern als logischen Schritt, um die weltweiten HerausForderungen im hart umkämpften Automobilmarkt noch besser bewältigen zu können. Er ist der festen Überzeugung, dass die fachliche und strategische Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen für beide Partner Vorteile bringt. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des Rationalisierungs- und Konsolidierungsdrucks in der weltweiten Automobilindustrie aufgrund des zunehmenden internationalen Wettbewerbs, vor allem durch die aufstrebenden Automobilnationen Japan, China (inzwischen zweitgrößter Automobilproduzent der Welt), Indien, Malaysia, Russland und andere. Kooperationen und Allianzen sind zwar heute schon üblich, werden in dieser Branche in nicht ferner Zukunft aber zum Alltag gehören. Sowohl Porsche als auch Volkswagen werden darauf vorbereitet sein. Aus den Erfahrungen der bisherigen Zusammenarbeit können beide Partner ein positives Urteil fällen.

Der Automobilindustrie fällt in Deutschland eine Schlüsselrolle zu, sie schafft einen großen Teil des Wohlstandes und muss sich für die Zukunft mehr denn je rüsten. Porsche will seinen Teil zum Erfolg dieses Industriezweiges beisteuern.


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