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Geld Österreich bestraft Vignetten-Sünder

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Österreich bestraft Vignetten-Sünder

Ende Januar 2006 verlieren die mintgrünen Mautvignetten für das Befahren gebührenpflichtiger Straßen in Österreich ihre Gültigkeit.

Wer kein saftiges Bußgeld riskieren will, muss spätestens vom 01. Februar 2006 an die neue "goldfarbene" Vignette an die Windschutzscheibe anbringen, teilte der ACE Auto Club Europa am Freitag in Stuttgart mit. Die goldfarbene "Jubiläumsvignette" enthält ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal in Form eines zweidimensionalen Hologramms. Die Vignette ist bereits die 10. Ausführung, der 1997 eingeführten zeitabhängigen Pkw-Maut. Sie zeigt, je nach Sichtwinkel, den österreichschen Bundesadler und das Autobahnsymbol und soll Produktfälschungen erschweren. Die Zahl "06" verweist auf die Gültigkeit vom 01.12.2005 bis 31.1.2007.

Die Jahresvignette für Pkw kostet laut ACE wie bisher 72,60 Euro, für die 60-Tagesvignette beträgt die Gebühr 21,80 Euro und für die 10-Tagesvignette müssen 7,60 Euro bezahlt werden.

Autofahrern drohen erhebliche Strafen, wenn sie ohne gültige Vignette gebührenpflichtige Autobahnen und Schnellstraßen befahren. Wer ohne Vignette erwischt wird, wird zunächst um 120 Euro erleichtert. Diese Ersatzmaut gilt nach ACE-Recherchen aber nur bis Mitternacht des folgenden Tages. Wer danach noch immer ohne gültiges Mautpickerl fährt und ertappt wird, dem drohen Strafen von 400 bis zu 4.000 Euro.

Eine Kontrolle erfolgt nicht nur durch die Polizei, sondern auch durch die österreichische ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstrassen- Finanzierungs- Aktiengesellschaft), weshalb der ACE dringend davon abrät, ohne das "Mautpickerl" los zu fahren. Mit Ausnahme der sechs Sondermautstrecken - A10 Tauern-Autobahn/Katschbertunnel, A13 Brenner-Autobahn, S16 Arlbergtunnel, A11 Karawanken-Autobahn, A9 Bosruck- und Gleinalmtunnel - gilt auf dem gesamten Autobahnnetz der Asfinag die Vignettenpflicht.

Der ACE weist darauf hin, dass nach österreichischem Recht auch Besuche von Betrieben, die sich auf der Autobahn befinden, wie Tankstellen und Raststätten, vignettenpflichtig sind. Dies gilt auch dann, wenn die Zufahrt über Bundesstraßen erfolgen kann.

Ferner macht der Club darauf aufmerksam, dass maximal nur zwei österreichische Mautvignetten auf der Windschutzscheibe angebracht werden dürfen, zusätzliche Vignetten anderer Länder sind aber erlaubt.

Der ACE empfiehlt, den Vignettenabschnitt unbedingt aufzuheben, nur damit könne man sich eine Ersatzvignette beschaffen, sollte die Windschutzscheibe etwa durch Unfall, Steinschlag oder sonstige Umstände zu Bruch gehen.

Um die alten Vignetten von der Windschutzscheibe abzulösen, sollte diese zunächst mit Hilfe der Autoheizung erwärmt werden. Am Auto muss die Vignette gut sichtbar auf der Windschutzscheibe oder auf einer linken vorderen, nicht versenkbaren Seitenscheibe aufgeklebt sein. Dabei müsse darauf geachtet werden, dass die Vignette nicht von Tönungsstreifen verdeckt wird, da sie von außen kontrollierbar sein muss.

Am Motorrad darf die Vignette nur auf Teilen angebracht werden, die nicht leicht austauschbar sind, wie der ACE betont. Dies könne bei Kontrollen ebenfalls zu Schwierigkeiten führen.

Die optimale Klebe-Temperatur liegt nach ACE-Angaben bei zirka plus fünf Grad Celsius. Daher sollte bei winterlichen Temperaturen eher in der Garage geklebt oder vor dem Aufkleben die Scheibe mittels Autoheizung aufgewärmt werden. Beim Aufkleben muss die Windschutzscheibe trocken, sauber und vor allem fettfrei sein, damit das Mautpickerl gut hält. Lose aufgeklebte Vignetten werden nämlich nach ACE-Beobachtungen von den Kontrolleuren gar nicht erst anerkannt.


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