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Verkehrsrecht Warnwestenpflicht ab 01. Juli 2014 auch in Deutschland

Auto & Recht


Warnwestenpflicht ab 01. Juli 2014 auch in Deutschland

Ab Juli 2014 besteht in Deutschland Warnwestenpflicht. Wie schon in vielen Ländern Europas üblich, muss nun auch hierzulande in allen Fahrzeugen eine Warnweste in gelber oder oranger Tagesleuchtfarbe mit an Bord sein. Darauf weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung hin. Lediglich Motorräder und Roller sind von dieser Bestimmung ausgenommen. Die Warnweste muss der neuen Euro-Norm EN ISO 20471 oder der alten EN 471 entsprechen und über reflektierende Streifen verfügen.

Die Warnweste ist keine Schikane: Bei Pannen oder Unfällen erhöht das leuchtende Stück Stoff die eigene Sicherheit enorm. Wer eine Warnweste trägt, wird fünfmal früher wahrgenommen, so die Sicherheitsexperten der GTÜ. Besonders beim Aufstellen des Warndreiecks, bei einem Reifenwechsel oder auf dem Weg zur Notrufsäule besteht ohne leuchtende Weste eine deutlich höhere Gefahr, übersehen zu werden - besonders in der Dunkelheit.

Wer auf der Autobahn oder Landstraße eine Panne hat, sollte schon vor dem Verlassen des Fahrzeugs die Warnweste anlegen. Ein denkbar ungünstiger Ort, die Weste im Fahrzeug aufzubewahren, ist daher der Kofferraum. Die GTÜ empfiehlt, die Westen besser unter dem Fahrersitz, in den Ablagefächern der Türen oder im Handschuhfach zu verstauen.

Bei einer Panne oder einem Unfall auf der Autobahn ist beim Verlassen des Fahrzeugs für alle Mitfahrer das Tragen von Warnwesten Pflicht. Deshalb empfiehlt es sich, für jeden Sitzplatz eine Warnweste mitzuführen.

Die GTÜ-Sicherheitsexperten raten dazu, nicht bis zum Pflichttermin zu warten, sondern schon jetzt für sich und seine Mitfahrer Warnwesten zu besorgen. Die Westen sind auch bei den teilnehmenden GTÜ-Partnern vor Ort erhältlich. Kein Autofahrer sollte die Investition scheuen. Denn sehen und gesehen werden ist im Straßenverkehr überlebenswichtig.


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