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Verkehrsrecht Norwegen führt die Warnwestenpflicht ein

Auto & Recht


Norwegen führt die Warnwestenpflicht ein

Seit März 2007 müssen auch norwegische Autofahrer im Pannenfall eine Warnweste tragen. Urlaubsreisende sind von dieser Regelung zunächst nicht betroffen. Somit besteht die Warnwestenpflicht mittlerweile in 8 Ländern. Akzeptiert werden überall Westen, die dem europäischen Standard entsprechen und mit dem Kontrollzeichen EN 471 versehen sind. Zulässig sind dabei mehrere Farben, wie etwa rot, gelb und orange.

Außer in Norwegen gilt die Warnwestenpflicht in Belgien, Italien, Kroatien, Österreich, Portugal, Slowakei und Spanien. Wer gegen die Warnwestenpflicht verstößt muss, je nach Land, mit einem Bußgeld von 14 bis 120 Euro rechnen. In Finnland wird bislang allen Autofahrern empfohlen, reflektierendes Material zu tragen, wenn sie das Auto verlassen. Die Tschechische Republik schreibt dies nur den gewerblich genutzten Fahrzeugen vor.

Empfehlenswert ist es, die Warnweste immer griffbereit in der Nähe des Fahrersitzes, zum Beispiel im Handschuhfach, zu verwahren und nicht etwa im Kofferraum. Der ADAC empfiehlt dabei, pro Insasse eine Weste mitzuführen.

Der ADAC spricht sich dafür aus, die Warnwestenpflicht auch in Deutschland gesetzlich zu verankern. In den meisten Fällen kann durch das Tragen von Warnwesten vermieden werden, dass Kraftfahrer wegen einer Panne oder eines Unfalls zu Schaden kommen, weil sie von anderen Verkehrsteilnehmern zu spät gesehen werden.

Warnwestenpflicht

Quelle: ADAC


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