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28.03.2024, 13:49 Uhr

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Auto News


Geld Unfallreparatur und Schadenabwicklung

Auto & Geld


Unfallreparatur und Schadenabwicklung

Das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) lehnt die von Versicherern aktiv betriebene Schadensteuerung von Unfallschäden auch als ein Eingriff in die Rechte der Autofahrer ab.

Im Rahmen des 3. Karlsruher Rechtsgesprächs zum Thema "Unfallrisiko – zahlt das Opfer die Zeche?" bekräftigte ZDK-Geschäftsführer Ulrich Dilchert die Forderung nach einer für Autofahrer und Kfz-Betrieb wirtschaftlich akzeptablen Unfallschadenregulierung. Die von den Versicherungen vielfach angewandte Praxis, das Recht geschädigter Autofahrer auf freie Werkstattwahl bzw. Einschaltung eines Sachverständigen oder Rechtsanwalts einzuschränken sei nicht hinnehmbar. Der Geschädigte müsse "Herr des Verfahrens" bleiben.

Bereits im Jahr 2000 hatten der Verband der Automobilindustrie (VDA), der Verband der Importeure von Kraftfahrzeugen (VDIK) und das Deutsche Kfz-Gewerbe Maßnahmen formuliert, um die Werkstattabläufe und die Kommunikation mit den Versicherern zu optimieren. Ziel der im Katalog aufgestellten Maßnahmen sei eine Reparaturzeiten und –kostenverringerung. Der Katalog basiert auf der Tatsache, dass ausschließlich der geschädigte Verkehrsteilnehmer Vertragspartner der Werkstatt sei. Diese wiederum sei nur den schadenrechtlich zulässigen Wünschen des Kunden verpflichtet.

Dilchert Forderte die Versicherungswirtschaft auf, auf der Basis des Katalogs alle Unternehmen des Kfz-Gewerbes als Partnerbetriebe zu akzeptieren. Dem Wunsch der Versicherer hinsichtlich Kostensenkung werde man entgegenkommen, ohne das geschäftliche und wirtschaftliche Interesse der Autohäuser und Werkstätten zu gefährden. Dies würde durch die Anwendung von elektronischen Programmen für die Reparatur- und Kalkulationskosten sowie die digitale Unfallschadenbilderstellung und –übermittlung erreicht, die die Abwicklung wesentlich beschleunige und damit zur Kostenminderung beitrage.

Darüber hinaus verlange man von den Versicherern, die primäre Kundenbindung des Geschädigten zu seiner Werkstatt ebenso wie die betriebsspezifischen Stundenverrechnungssätze zu akzeptieren. Betrieben, die als Partnerwerkstätten der Versicherungswirtschaft fungieren, werde vielfach eine höhere Auslastung des Werkstattgeschäftes versprochen, aber nicht garantiert. Im Gegenzug müssen diese dann oftmals deutliche Reduzierungen von betriebswirtschaftlich notwendigen Stundenverrechnungssätzen, UPE-Aufschlägen etc. sowie kostentragende, aber nicht verrechenbare Zusatzleistungen wie Hol- und Bringservice sowie Mietwagen akzeptieren.

Die Schadenregulierung, so Dilchert abschließend, dürfe weder zu Lasten der Wirtschaftlichkeit von Kfz-Unternehmen noch zum Nachteil des geschädigten Autofahrers durchgeführt werden. Die vom Kunden erwartete Reparaturqualität sei nicht zum Nulltarif zu haben. Wenn dies nicht akzeptiert werde, habe der Autofahrer beim Wiederverkauf des Fahrzeugs nochmals finanzielle Nachteile.


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