Willkommen bei Autosieger.deAutosieger.de - Das Automagazin
Autosieger.de - Das Automagazin
Autoübersicht
Automodelle
Autoratgeber
Autotests
Autonews
Autoservice
Facebook
24.04.2024, 18:58 Uhr

Kooperation

Luftfahrtmagazin.de

Lieblingsfriseur.de

Deutsche Verkehrswacht

Themen | Kategorien
Autosieger-Nachrichten nach Themen sortiert:


Nachrichten nach Kategorien geordnet:

Auto News


Geld Steuerliche Förderung beim Kauf eines Autos mit Euro-4-Norm

Auto & Geld


Steuerliche Förderung beim Kauf eines Autos mit Euro-4-Norm

Ende des Jahres läuft die steuerliche Förderung für Neuwagen aus, die die Schadstoffnorm Euro 4 erfüllen. Nach Ansicht des ADAC kann es daher für Autokäufer sinnvoll sein, sich noch in diesem Jahr ein neues Fahrzeug zuzulegen und sich so die auslaufende Förderung zu sichern. Interessant ist dies vor allem für Autokäufer, die sich ohnehin spätestens im nächsten Frühjahr ein neues Auto beschaffen wollen

Autos, die die Euro-4-Norm erfüllen, erhalten vom Staat eine Steuerbefreiung in Höhe von 306,78 Euro (Ottomotor) bzw. 613,55 Euro (Diesel-Pkw). Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug vor dem 01. Januar 2005 zugelassen wird.

Bei einem Kraftstoffverbrauch von 3 Litern pro 100 Kilometer bzw. bei einem Schadstoffausstoß von maximal 90 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer gewährt der Fiskus für benzin- und dieselgetriebene Pkw eine Steuerbefreiung von 511,29 Euro. Erfüllt das Fahrzeug die Euro-4-Norm und erreicht es zugleich die Verbrauchs- bzw. Kohlendioxid-Grenzwerte des 3-Liter-Autos, so werden die jeweiligen Steuerbefreiungen addiert.

Zu beachten ist aber: Alle Förderungen laufen spätestens zum 31. Dezember 2005 aus. Das heißt: Die meisten Autokäufer werden die Förderung nicht voll ausnutzen können. Dennoch profitieren sie davon, dass sie zumindest ein Jahr lang keine Kfz-Steuer abführen müssen. Das macht zum Beispiel bei einem Fahrzeug mit einem 2,0-Liter-Dieselmotor im Jahr 2005 eine Ersparnis von 308,80 Euro aus.

Interessant ist auch der Kauf eines jungen Gebrauchtwagens, der die Euro-4-Norm erfüllt. Denn beim Verkauf eines solchen Fahrzeugs geht die noch nicht aufgebrauchte Steuerbefreiung auf den nächsten Besitzer über.


Diesen Beitrag empfehlen

Lesen Sie mehr aus dem Resort Geld


Alle Angaben ohne Gewähr.