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Reisen Slowenien führt Transponderpflicht für Wohnmobile ein

Reisen & Urlaub


Slowenien führt Transponderpflicht für Wohnmobile ein

Transponderpflicht für Wohnmobile
Wer auf slowenischen Autobahnen oder Schnellstraßen mit einem Fahrzeug über 3,5 t unterwegs ist, braucht einen "DarsGo unit“-Transponder.
Transponderpflicht für Wohnmobile

Wer auf slowenischen Autobahnen oder Schnellstraßen mit einem Fahrzeug über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht unterwegs ist, zahlt bereits jetzt eine streckenabhängige Maut. Ab 01. April müssen diese Fahrzeuge mit einem so genannten "DarsGo unit“-Transponder an der Innenseite der Windschutzscheibe ausgestattet sein. Dabei handelt es sich um ein Funk-Kommunikationsgerät, das eingehende Signale aufnimmt und weiterleitet. Dieses ermöglicht eine automatische Mautabrechnung. Der Stopp an den Mautstationen entfällt. Die bisherigen Bezahlsysteme – bar, mit Kreditkarte oder über aufladbare Mautkarten – werden ungültig. Wichtig: Betroffen sind nicht nur Lkw und Reisebusse, sondern auch schwere Wohnmobile.

Der Transponder funktioniert in ähnlicher Weise wie die österreichische „Go Box“, kann aber nicht in Österreich erworben werden. Wer aus dem Ausland kommt und ohne „DarsGo unit“ direkt auf einer slowenischen Autobahn weiterfährt, darf ohne das Gerät bis zur ersten DARS Servicestation weiterfahren. Dort muss er anhalten und den Transponder erwerben, ansonsten drohen empfindliche Strafen zwischen 300 und 800 Euro. Die slowenischen Polizeibehörden sind bei ausländischen Kraftfahrern befugt, die Geldbuße an Ort und Stelle einzuziehen. Bei Sofortzahlung wird ein Rabatt von 50 Prozent gewährt.

Die Registrierung für „DarsGo“ ist an allen Servicestationen der Autobahngesellschaft DARS oder online unter deren Webseite darsgo.si möglich. Die Ausgabe der „DarsGo unit“ erfolgt an den Servicestationen „DarsGo servis“, hierfür fällt eine Bearbeitungsgebühr von zehn Euro an. Einzelheiten dazu stehen auch in deutscher Sprache zur Verfügung und sind zudem in einem deutschsprachigen Flyer zusammengefasst. Für Fahrzeuge bis zu 3,5 t ändert sich nichts. Für sie gilt weiterhin die reguläre Vignette.

Quelle: ADAC


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