Automagazin
User Login
Kooperation
Themen | Kategorien
Autosieger-Nachrichten nach Themen sortiert:
Nachrichten nach Kategorien geordnet:
Auto News
TÜV überzogen - BussgeldDie HU muss innerhalb des Monats durchgeführt werden, der auf der HU-Plakette steht. Sie darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Ansonsten droht ein Verwarnungsgeld, wenn die Frist für die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überzogen wurde. Wann die nächste Überprüfung zu absolvieren ist, steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) und auf der Plakette am Kfz-Kennzeichen. Termin verpasst – was jetzt?Eine Ordnungswidrigkeit ist das Überziehen schon, wenn der auf der Plakette am Fahrzeug angezeigte Monat verstrichen ist. Wird der überfällige Zeitpunkt z. B. im Rahmen einer Verkehrskontrolle entdeckt, kann ein Verwarnungsgeld verhängt werden, wenn die Frist um mehr als 2 Monate überschritten ist.
| ||||||||||||||||||||
[ zurück zu Bussgeld / Verkehrsrecht | Serviceübersicht ] [ Home | Autokatalog A-Z | Fahrzeugklassen | News | Service | Themen | Autohäuser | Ortsübersicht ] [ FAQ | Archiv | Newsletter | Impressum | AGB | Datenschutzerklärung | Autosieger-Logos | Werbung | Kontakt | Jobs ] |