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Verwarnungsgelder beim Falschparken

Grundsätzlich darf nur am rechten Fahrbahnrand geparkt werden. Lediglich in Einbahnstraßen und bei Straßenbahnschienen, die am rechten Fahrbahnrand verlaufen, ist auch Links-Parken erlaubt. Wer trotz zahlreicher Knöllchen ständig falsch parkt, riskiert seinen Führerschein. Der Fahrer kann zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) vorgeladen werden.


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