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Flottenkunde "Deutsche See GmbH" verklagt Volkswagen AG

Deutsche See GmbH mit Sitz in Bremerhaven hat als erster Großkunde (Flottenkunde, knapp 500 Fahrzeuge betroffen) am 03. Februar 2017 eine Klage nach Anfechtung sämtlicher Verträge, gestützt auf § 123 BGB ("arglistige Täuschung"), beim zuständigen Landgericht Braunschweig eingereicht. Das Unternehmen, das als Einzelkläger auftritt, hatte zuvor vergeblich versucht, sich mit VW auf einen gemeinsamen Weg zu verständigen.


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