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Lichtpflicht: Wann Standlicht, Abblendlicht, Tagfahrlicht, Fernlicht?

Der Herbst ist da, die Tage verkürzen sich rapide. Der AvD weist darauf hin, dass man in der Dämmerung, Dunkelheit, Schneefall oder Nebel das Licht einschalten muss. Ist bei solchen Witterungsverhältnissen auch tagsüber die Sicht erheblich eingeschränkt, ist Abblendlicht ebenfalls Pflicht. Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auch Tagfahrlicht alleine ist bei den geschilderten Witterungsverhältnissen nicht ausreichend.


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