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Rechtsfahrgebot bei mehreren Fahrstreifen

Grundsätzlich müssen Kraftfahrer auf Autobahnen oder außerhalb von Ortschaften auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen in einer Richtung die rechte Spur benutzen. In der Regel darf nur beim Überholen auf die mittlere oder linke Spur gewechselt werden. Notorische Linksfahrer, die permanent und grundlos andere Verkehrsteilnehmer behindern, verstoßen gegen das Rechtsfahrgebot und müssen, wenn sie der Polizei auffallen, mit einem Bußgeld rechnen.


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