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19.04.2024, 11:31 Uhr

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Wirtschaft Kfz-GVO für Kfz-Sektor?

Wirtschaft & Handel


Kfz-GVO für Kfz-Sektor?

Der Europäische Verband des Kraftfahrzeuggewerbes(CECRA) und das Deutsche Kfz-Gewerbe(ZDK) begrüßen die parlamentarische Anfrage des Mitgliedes des Europäischen Parlaments, Dr. Werner Langen, an die EU-Kommission. In seiner Anfrage kritisiert Langen, dass die geplante Liberalisierung des Kraftfahrzeughandels durch übermäßige Regelungen, Standards und Vorgaben der Hersteller unterlaufen werde. Ferner fragt er die Kommission, wie sie Fehlentwicklungen entgegentreten werde und ob sie gegebenenfalls die Guppenfreistellungs-Verordnung für den Kfz-Sektor (Kfz-GVO) aufheben wolle. Eine Antwort der Behörde steht noch aus.

"Der überwiegende Teil der 108.000 Vertragshändler und Vertragswerkstätten in Europa sieht die neuen Verträge der Automobilhersteller mit großer Sorge", so Prof. Dr. Jürgen Creutzig, Präsident des europäischen Verbandes, in einer ersten Stellungnahme. Die Kommission sei geFordert, absehbare Fehlentwicklungen zu überprüfen. "Über Maßnahmen, die seitens der Kommission zu treffen sind, muss sehr sorgfältig nachgedacht werden", so Creutzig weiter.

Eine Aufhebung der GVO sei aus Sicht des mittelständischen Kfz-Gewerbes in keinem Fall eine Lösung. Andere Regelungen seien eindeutig herstellerfreundlich und händlerfeindlich. Die Kommission habe dies ebenso bewertet. Sie habe daher ausdrücklich in der neuen Verordnung unter anderem angeordnet, dass die Schirm-GVO nicht auf den Kfz-Vertrieb angewendet werden dürfe. Die Schirm-GVO enthalte keine unternehmerischen Freiräume für Händler und Werkstätten.


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