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Recht Auch Mietautos brauchen Winterreifen

Auto & Recht


Auch Mietautos brauchen Winterreifen

Wer ein Fahrzeug mietet, ist laut Gesetz für die richtige Bereifung verantwortlich. Der ADAC rät daher beim Mieten darauf zu achten, dass das Fahrzeug im Winter mit passender Bereifung ausgestattet ist. Als wintertauglich gelten Winter- oder Ganzjahresreifen, die mit "M & S" gekennzeichnet sind.

Sollte das Fahrzeug trotz Zusage ohne Winter-, bzw. Ganzjahresreifen übergeben werden, kann der Kunde die Annahme des Fahrzeugs verweigern und ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug zu mieten.

Von November bis März 2015 sind die Fahrzeuge der ADAC Partner Avis, Hertz und Sixt sowie ClubMobil ohne Aufpreis mit wintertauglicher Bereifung ausgestattet. Alle wichtigen Versicherungsleistungen sind bei Buchung über die ADAC Autovermietung eingeschlossen.

Wer mit dem Mietauto bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Sommerreifen unterwegs ist, muss derzeit mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Behindert der Fahrer gar durch mangelhafte Bereifung – etwa an Steigungen – den Verkehr, steigt das Bußgeld auf 80 Euro.

Wer zusätzlich fürs Mietauto Schneeketten haben möchte, sollte diese schon bei der Reservierung des Mietwagens angeben. Meist wird dafür ein Aufpreis verlangt.

Quelle: ADAC


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