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Sicherheit Winterrreifen gehören auch auf Mietwagen

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Winterrreifen gehören auch auf Mietwagen

Auch Mietwagen müssen im Winter mit passender Bereifung ausgestattet sein. Als wintertauglich gelten Winter- oder Ganzjahresreifen, die mit "M & S" gekennzeichnet sind.

Verantwortlich für die richtige Bereifung ist laut Gesetz immer der Fahrer. Wer mit seinem Mietauto bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Sorgt der Fahrer für Behinderungen, beispielsweise an Steigungen, steigt das Bußgeld auf 80 Euro. Auch bei einen Unfall trägt er die Verantwortung und haftet für den Schaden – trotz Vollkaskoschutz. Sollte das Fahrzeug trotz Zusage ohne Winter-, bzw. Ganzjahresreifen übergeben werden, kann der Kunde die Annahme des Fahrzeugs verweigern und ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug zu mieten.

Von Anfang November bis Mitte März haben die ADAC Partner Avis, Hertz und Sixt sowie der Autovermieter Europcar ihre Mietwagenflotte mit wintertauglicher Bereifung ohne Aufpreis ausgestattet. Alle wichtigen Versicherungsleistungen sind bei Buchung über die ADAC Autovermietung eingeschlossen, was bei Fahrten auf Eis und Schnee extra Sicherheit gibt. Wer als zusätzlichen Schutz für sein Mietfahrzeug Schneeketten bereit gestellt haben möchte, der sollte dies schon bei der Reservierung des Mietwagens angeben. Meist wird dafür ein Aufpreis verlangt.

Quelle: ADAC


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