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Recht Winterreifenpflicht - Regelung greift erst im Winter 2006/2007

Auto & Recht


Winterreifenpflicht - Regelung greift erst im Winter 2006/2007

Die von der Bundesregierung für Mai 2006 geplante neue Winterreifenverordnung ist nach Ansicht des ADAC sinnvoll und begrüßenswert. Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass künftig bei winterlichen Straßenverhältnissen das Fahrzeug mit geeigneten Reifen auf allen Rädern ausgerüstet sein muss. Dies ist sinnvoll, da Winterreifen im Vergleich zu Sommerreifen bei entsprechenden Straßenverhältnissen erheblich sicherer sind. Das geplante Bußgeld für einfache Verstöße in Höhe von 20 Euro und 40 Euro bei gleichzeitiger Behinderung erscheint angemessen.

Unabhängig von seiner Zustimmung sieht der ADAC aber noch offene Fragen. So ist beispielsweise noch unklar, ob Ganzjahresreifen als Winterausrüstung gelten und wie die Beschaffenheit der Fahrbahn tatsächlich sein muss, damit das Winterreifengebot greift. Zu klären ist auch, was passiert, wenn man erst während der Fahrt vom Winter überrascht wird.

Versicherungsrechtlich müssen Autofahrer bereits heute mit Nachteilen rechnen, wenn sie im Winter mit falschen Reifen unterwegs sind. So könnte es zum Beispiel bei der Schuldfrage zu einer Mithaftung kommen. Die Kaskoversicherung darf die Leistung verweigern, wenn der Nachweis erbracht wird, dass man sich durch die Wahl der Reifen grob fahrlässig verhalten hat.


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