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Verkehrsrecht Winterreifenpflicht im Ausland: Wo welche Regelung gilt

Auto & Recht


Winterreifenpflicht im Ausland: Wo welche Regelung gilt

In Deutschland müssen Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen die entsprechenden Winter- oder Ganzjahresreifen aufziehen (sog. situative Winterreifenpflicht). Auch in den Alpen- und vielen weiteren Reiseländern gibt es eine Winterreifenpflicht. Der ADAC informiert darüber, welche Reifen Autofahrer bei Schnee und Eis im Ausland aufziehen müssen.

Österreich

Es gibt keine generelle Winterreifen-Ausrüstungspflicht in den Wintermonaten. Pkw sowie Lkw bis 3,5 t müssen aber zwischen 01. November und 15. April des Folgejahres bei tatsächlich winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen (Mindestprofiltiefe 4 mm) oder Schneeketten ausgerüstet sein.

Schweiz

Auch hier gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings können Geldbußen verhängt werden, wenn es wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommt. Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung.

Italien

Für einzelne Strecken kann bei entsprechenden Witterungsverhältnissen die Benutzung von Winterreifen oder Schneeketten vorübergehend vorgeschrieben werden. Dies gilt vor allem in den Provinzen Mailand und Südtirol. Im Aostatal gilt vom 15. Oktober bis 15. April Winterreifenpflicht.

Frankreich

Die Benutzung von Winterreifen ("Pneus neige") kann bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden.

Tschechien

Winterreifen sind zwischen 01. November und 31. März des Folgejahres bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben. Die Regelung gilt neuerdings für alle Straßen in Tschechien.

Slowenien

Winterreifenpflicht besteht zwischen dem 15. November und 15. März des Folgejahres sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen.

Kroatien

Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es nicht. Winterreifen sind allerdings empfehlenswert, denn bei entsprechenden Straßen- und Wetterverhältnissen kann für bestimmte Streckenabschnitte Winterausrüstung vorgeschrieben werden. Gewerbliche Fahrzeuge müssen zudem eine kleine Schneeschaufel mitführen.

Dänemark, Norwegen, Großbritannien, Polen, Belgien und Niederlande

In Dänemark, Norwegen, Großbritannien, Polen, Belgien und den Niederlanden gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Anstelle von Winterreifen können meist auch Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden. Allerdings nur, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

Quelle: ADAC


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