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Verkehrsrecht Winterreifen-Pflicht oder Selbstverpflichtung - Wo gilt was?

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Winterreifen-Pflicht oder Selbstverpflichtung - Wo gilt was?

Zum Winterurlaub mit dem Wagen über die Grenze? Da ist nicht nur an Alpin- und Langlaufski zu denken, sondern auch an die richtige Bereifung. Denn in einigen europäischen Ländern sind Winterreifen Pflicht, so die Auto-Experten von TÜV SÜD.

Pflicht ohne Ausnahme

In Finnland, Lettland und Estland gibt es vom 01. November bis Ende Februar keine Ausnahmen – Winterreifen sind Pflicht. In Litauen gilt diese sogar vom 01. November bis zum 01. April, in Slowenien vom 15. November bis zum 15. März. Wer in diesen Ländern trotzdem mit Sommerpneus unterwegs ist, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen.

Pflicht mit Ausnahme: In Schweden und Norwegen gilt grundsätzlich Winterreifenpflicht – allerdings nicht für ausländische Fahrzeuge. Dennoch sollten sich Wintertouristen an die Einheimischen anpassen und ihr Fahrzeug entsprechend umrüsten.

Pflicht von Fall zu Fall

In Österreich, Frankreich und Italien gibt es kein generelles Gebot für Winterreifen. Allerdings wird per Verkehrsschild für bestimmte Strecken Winterausrüstung vorgeschrieben. Empfohlen werden Winterreifen in der Schweiz – wer dem nicht nachkommt, muss mit erheblichen Schwierigkeiten rechnen, wenn es dort zu einem Unfall kommt.

Keine Pflicht

Wie in Deutschland gibt es auch in Tschechien, Polen, Dänemark, Belgien, Holland und Luxemburg noch keine Vorschrift für das Fahren mit Winterpneus. Eigenverpflichtung sinnvoll: Doch auch ohne offizielle Regel ist in jedem Fall eine "Selbstverpflichtung" zu Winterreifen sinnvoll, so TÜV SÜD. Denn die Gummimischungen von Sommerreifen sind nur für das Fahren bei deutlichen Plusgraden konzipiert – schon ab sieben Grad Celsius haften sie nicht mehr optimal auf der Straße. Dagegen verzahnen sich die Materialien von Winterpneus auch niedrigen Plusgraden gut mit dem Straßenbelag. Die Profiltiefe sollte mindestens vier Millimeter betragen. Übrigens: Sind Winterreifen ohne ausreichendes Profil oder gar Sommerreifen aufgezogen, kann es im Falle eines Unfalls Probleme mit dem Versicherungsschutz geben.


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