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Verkehrsrecht Weg für Modellversuche zum Begleiteten Fahren ab 17 ist frei

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Weg für Modellversuche zum Begleiteten Fahren ab 17 ist frei

"Der Weg für Modellversuche zum Begleiteten Fahren ab 17 ist frei. Ab sofort können die Länder entsprechende Modellversuche einführen", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin beim BundesverkehrsMINIster Iris Gleicke. Heute sind die entsprechenden Regelungen im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Für die jungen Fahrer und Fahrerinnen bedeutet dies, dass sie nach einer "normalen" Ausbildung und "normalen" Fahrerlaubnisprüfung die Pkw-Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erhalten können. Jedoch wird die Fahrerlaubnis unter der Auflage erteilt, dass der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens eines Kraftfahrzeuges von mindestens einer namentlich benannten Person begleitet sein muss. An die Begleitperson werden dabei bestimmte AnForderungen hinsichtlich ihrer Verkehrserfahrung und -zuverlässigkeit gestellt. Auch darf sie während der Fahrt nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen - ein wesentlicher Unterschied zum bislang von Niedersachsen praktizierten Modell, wie Gleicke betont.

"Das Konzept des "Begleiteten Fahrens ab 17" ist eine neue und wichtige Komponente unserer Verkehrssicherheitsarbeit. Fahranfänger werden erstmals schon zum Start in die selbständige Fahrkarriere mit umfassenden fahrpraktischen Erfahrungen und Einübungsmöglichkeiten ausgestattet", sagte Gleicke. Sie hofft, dass die Länder jetzt schnell von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. "Denn die Erfahrungen im Ausland zeigen, dass die Regelungen einen spürbaren Beitrag zur Absenkung des immer noch überdurchschnittlich hohen Unfallrisikos von Fahranfängern leisten können", so Gleicke.


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