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Verkehrsrecht Verkehrsregeln gelten auch für Zweiradfahrer

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Verkehrsregeln gelten auch für Zweiradfahrer

Im vergangenen Jahr registrierte die Polizei 74.090 Fahrradunfälle, bei denen 475 Menschen ums Leben kamen. Nach Erkenntnissen des ADAC ist die Hauptursache dafür die Vernachlässigung von Verkehrsregeln. Außerdem glauben viele Fahrradfahrer, dass sie bei vermeintlich kleinen Verkehrssünden, etwa auf der falschen Straßenseite oder nachts ohne Licht fahren, von Strafen und Bußgeldern verschont bleiben.

Doch solch verkehrswidrige Verhaltensweisen werden im Falle eines Unfalls bestraft. Wenn ein Fahrradfahrer beispielsweise entgegen der Fahrtrichtung durch eine Einbahnstraße fährt und dabei gegen ein ordnungsgemäß aus einer Einfahrt kommendes Auto prallt, muss er zu 100 Prozent für entstandene Schäden haften. Verkehrsregeln, wie Handyverbot, die Einbahnstraßenregelung sowie das Fahrverbot in Fußgängerzonen und auf Gehwegen, gelten auch für Fahrradfahrer. Ignoriert der Radfahrer diese Regeln, muss er mit Bußgeldern von mindestens zehn Euro rechnen. Wer dabei andere behindert, gefährdet oder beschädigt, dem drohen sogar Punkte in Flensburg.

Der ADAC weist darauf hin, dass Radfahrer als vollwertige Verkehrsteilnehmer angesehen werden und dadurch bei verkehrswidrigem Handeln zur Verantwortung gezogen werden können. Er appelliert aber auch an alle Autofahrer, auf den schwächeren Verkehrsteilnehmer Rücksicht zu nehmen.

Radfahrer sollten sich überlegen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie übernimmt die vom Radfahrer zu verantwortenden Fremdschäden des unschuldig Beteiligten. Gerade bei Verletzungen kommen schnell mehrere tausend Euro zusammen, sodass diese Versicherung empfehlenswert ist. Wer sich selbst für den Fall schwerer Verletzungen finanziell absichern möchte, ist mit einer Unfallversicherung gut beraten.


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