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Verkehrsrecht Verkehrsministerium: Klassifizierung von Geländewagen

Auto & Recht


Verkehrsministerium: Klassifizierung von Geländewagen

"Wir müssen überprüfen, ob die Klassifizierung von schweren Geländewagen den aktuellen Entwicklungen entspricht." Das sagte Dr. Manfred Stolpe, BundesMINIster für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, bei der Eröffnung der 14. Internationalen Automobilausstellung (AMI) am Samstag in Leipzig. Die gegenwärtige Einordnung richte sich nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO § 23, 6 a), wonach Fahrzeuge ab 2,8 Tonnen als Lkw nach zulässigem Gesamtgewicht und nicht wie Pkw nach Hubraum besteuert würden. Diese Steuer werde von den Ländern eingezogen und verwandt und insofern seien für die Bewertung des steuerlichen Aspekts vor allem die Länder zuständig. Von dort müsse die Initiative kommen.

Die Änderung sei eine große Keule, die "Gute" und "Böse" treffe, sagte Stolpe. Es müsse daher untersucht werden, ob wegen der neuen Besteuerung einiger Fun-Cars eventuell auch eine Vielzahl von Handwerkern, Bauern, Winzern und Förstern leiden werde. Im BundesverkehrsMINIsterium gebe es zur Zeit Gespräche auf der Fachebene und mit anderen zuständigen Ressorts. Die Klassifizierung finde in der vom MINIsterium zu verantwortenden Zulassungsordnung statt. Die Finanzbehörde nehme diese Einordnung als Grundlage für die Besteuerung.

Zur Straßenverkehrsicherheit in Deutschland sagte der BundesMINIster: "Der Bund hat die Entwicklung und Verabschiedung der neuen europäischen Richtlinie zum Schutz von Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern aktiv unterstützt." Für die Bundesregierung sei der Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer, also der Fußgänger und Radfahrer, ein ganz besonders wichtiges Anliegen.

Deutschland habe auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit in den zurückreichenden 30 Jahren beachtliche Erfolge erzielt, so Stolpe.Während sich die Fahrleistungen und der Kraftfahrzeug-Bestand vom Jahre 1970 bis zum Jahre 2003 etwa verdreifacht hätten, sei die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten im gleichen Zeitraum von über 21.332, in Deutschland insgesamt, auf 6.842 (vorläufiges Ergebnis des statistischen Bundesamtes) zurückgegangen. Dies sei die niedrigste Zahl Verkehrstoter seit Einführung der Straßenverkehrsunfallstatistik im Jahre 1953 und auch ein Erfolg der technischen Neuerungen und der Verkehrssicherheitsstrategie der Bundesregierung. Jetzt sei das Augenmerk verstärkt auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer gelenkt, um die Unfallzahlen weiter zu senken.

Die neue EU-Richtlinie sei im Dezember 2003 mit Übergangsfristen in Kraft getreten und bereits in verbindliches deutsches Recht übernommen worden. Sie enthalte AnForderungen an eine fußgängerfreundliche Konstruktion der Frontpartie von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen, so dass bei Kollisionen weniger schwere Verletzungen erlitten würden, sagte Stolpe. Da die neuen AnForderungen erheblichen Einfluss auf die Fahrzeugkonstruktionen hätten und die Hersteller sich darauf einstellen müssten, würden die Vorschriften in zwei Stufen mit Übergangsfristen eingeführt. Die erste Stufe gelte ab 2005 für neue Fahrzeuge, die zweite Stufe mit verschärften AnForderungen ab 2010. Ergänzt werde die EU-Richtlinie durch die neue Verordnung für Frontschutzbügel, da diese nicht nur für Neufahrzeuge, sondern auch für Nachrüstungen gelte und auch leichtere Nutzfahrzeuge über 2,8 Tonnen berücksichtige.


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