Willkommen bei Autosieger.deAutosieger.de - Das Automagazin
Autosieger.de - Das Automagazin
Autoübersicht
Automodelle
Autoratgeber
Autotests
Autonews
Autoservice
Facebook
25.04.2024, 22:09 Uhr

Kooperation

Luftfahrtmagazin.de

Lieblingsfriseur.de

Deutsche Verkehrswacht

Themen | Kategorien
Autosieger-Nachrichten nach Themen sortiert:


Nachrichten nach Kategorien geordnet:

Auto News


Recht Urteil: Undichte Kraftstoffleitung ist kein Verschleiß

Auto & Recht


Urteil: Undichte Kraftstoffleitung ist kein Verschleiß

Auch bei einem 10 Jahre alten Gebrauchtfahrzeug handelt es sich um einen Sachmangel und nicht um normalen Verschleiß, wenn ein Leck in der Kraftstoffzuleitung zu einem Brand führt. So entschied das Oberlandesgericht in Celle in einem Urteil vom 16. April 2008 (Az. 7 U 224/07; ADAJUR Dok. Nr. 77755).

In dem vom ADAC vorgelegten Fall erwarb die Klägerin ein 10 Jahre altes Fahrzeug bei einem Gebrauchtwagenhändler. 2 Monate später brannte der Motorraum des Wagens aus. Der Wagen war anschließend nicht mehr fahrtüchtig. Das Gutachten eines Sachverständigen machte deutlich, dass der Brand eindeutig auf die undichte Kraftstoffleitung zurückzuführen war. Aus diesem Grund wollte die Geschädigte den Wagen zurückgeben, was der Händler jedoch ablehnte.

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei einem solchen Leck um einen Sachmangel im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Auch wenn der Käufer eines 10 Jahre alten Gebrauchtwagens mit einem gewissen Verschleiß rechnen muss, darf er trotzdem erwarten, dass der Motor beim Starten nicht in Flammen aufgeht.

Quelle: ADAC


Diesen Beitrag empfehlen


Ähnliche Artikel zum Thema

Urteil: Schadensersatz bei Schlaglöchern
Urteil: In der Steuererklärung wird Arbeitsweg mit Routenplaner überprüft
Urteil: Parken auf Radwegen kann teuer werden
Urteil: Erwachsene Radfahrer fahren unerlaubt auf dem Gehweg
Urteil: Kein Fahrverbot bei Existenzgefährdung

Lesen Sie mehr aus dem Resort Recht