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Tipps Unfallstelle: Richtiges Verhalten bei Schwerverletzten

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Unfallstelle: Richtiges Verhalten bei Schwerverletzten

Mit dem Start des Urlaubsreiseverkehrs erhöht sich auch die Unfallgefahr auf den Autobahnen. Im Falle eines Falles kann ein besonnenes Verhalten Leben retten. Wenn Sie als Erster an einer Unfallstelle vorbeifahren, beherzigen Sie die folgenden Tipps:
  • Bewahren Sie Ruhe und denken Sie an die eigene Sicherheit! Stellen Sie Ihr Fahrzeug in etwas Entfernung zur Unfallstelle ab und schalten Sie die Warnblinkanlage an. Ziehen Sie sich noch im Fahrzeug Ihre Warnweste an, steigen Sie vorsichtig aus und bewegen Sie sich möglichst nah am Fahrbahnrand oder hinter der Schutzplanke.

  • Sichern Sie anschließend die Unfallstelle ab und stellen Sie ein Warndreieck gut sichtbar und mindestens 100 Meter vor der Unfallstelle auf. Erst danach setzen Sie den Notruf ab.

  • Im Anschluss versorgen Sie die Verletzten oder auch unverletzte Beteiligte, die unter Schock stehen können. Bei Schwerverletzten führen Sie Erste Hilfe-Maßnahmen durch, bis die Rettungskräfte eintreffen.

Insbesondere bei bewusstlosen Verletzten, die nicht normal atmen, kann eine Herz-Lungen-Wiederbelebung Leben retten. Wer die Atemspende nicht durchführen möchte oder kann, der sollte zumindest eine Herzdruckmassage ausüben: Legen Sie Ihre Hände übereinander, drücken Sie mit gestreckten Armen ungefähr zwei Mal pro Sekunde den Brustkorb 5 bis 6 cm ein.

"Die weitverbreitete Angst, bei der Herzdruckmassage etwas falsch zu machen und anschließend juristisch belangt zu werden, ist weitestgehend unbegründet", erläutert Prof. Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht (DVW) und BundesMINIster a.D. "Selbst wenn Sie als Ersthelfer dem Unfallopfer aus Versehen eine Rippe brechen, können Sie dafür nicht belangt werden – es sei denn, Sie haben vorsätzlich gehandelt."

Wer sich nicht traut, notwendige Wiederbelebungsmaßnahmen durchzuführen, muss nach Absetzen des Notrufs versuchen, weitere Helfer zu holen und Verletzte beruhigen. Auch das ist eine Erste Hilfe-Maßnahme.

Die Deutsche Verkehrswacht empfiehlt allen Verkehrsteilnehmern, ihre Kenntnisse in Erster Hilfe spätestens alle 5 Jahre aufzufrischen.


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