Willkommen bei Autosieger.deAutosieger.de - Das Automagazin
Autosieger.de - Das Automagazin
Autoübersicht
Automodelle
Autoratgeber
Autotests
Autonews
Autoservice
Facebook
29.03.2024, 07:10 Uhr

Kooperation

Luftfahrtmagazin.de

Lieblingsfriseur.de

Deutsche Verkehrswacht

Themen | Kategorien
Autosieger-Nachrichten nach Themen sortiert:


Nachrichten nach Kategorien geordnet:

Auto News


Recht Unfall im Ausland - So können Sie vorsorgen

Auto & Recht


Unfall im Ausland - So können Sie vorsorgen

Unfall im Ausland - Gute Vorsorge spart viel Zeit, Geld und Ärger.
Unfall im Ausland - Gute Vorsorge spart viel Zeit, Geld und Ärger.

Die Urlaubsstimmung ist schnell dahin, wenn’s auf der Straße kracht. Wer entsprechend vorgesorgt hat und gut versichert ist, reagiert im Schadenfall richtig und spart sich Ärger und Kosten.

Der ADAC rät, sich über die Verkehrsregeln im Urlaubsland zu informieren. In Europa sind etwa die Regelungen bezüglich Warnwesten, Lichtpflicht, Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Vorfahrt, beispielsweise im Kreisverkehr, nicht einheitlich. Verkehrsverstöße werden unterschiedlich streng geahndet.

Wichtig vorab ist der Check des Versicherungsschutzes, ob unter anderem Pannenhilfe, Verschrottung und Heimtransport von Verletzen und beschädigtem Fahrzeug eingeschlossen sind. Die so genannte "Grüne Karte" sollte immer dabei sein. Dieser Versicherungsnachweis erleichtert die Abwicklung eines Schadens. Gehört das Urlaubsland zur Europäischen Union, hilft bei Schwierigkeiten in der Schadensabwicklung der Schadensregulierungsbeauftragte des Landes weiter.

Ist ein Unfall passiert, gelten die Regeln wie in Deutschland: Warnblinkanlage einschalten, sich nicht vom Unfallort entfernen, eine Warnweste tragen, die Unfallstelle absichern, Verletzten helfen und den Rettungsdienst rufen. Die Notrufnummer 112 ist europaweit einheitlich.

In jedem Fall sind das Kfz-Kennzeichen des Unfallbeteiligten, Name und Adresse des Unfallgegners sowie der Name der Versicherung zu notieren. Eine detaillierte Schadenaufnahme ist wichtig, am besten mit Fotos und Unfallskizze. Außerdem sollte der europäische Unfallbericht ausgefüllt werden, der mehrsprachig beim ADAC erhältlich ist. Die Kontaktdaten möglicher Zeugen sollten ebenfalls festgehalten werden.

In vielen Ländern kommt die Polizei nicht mehr zu Bagatellschäden. Trotzdem sollte sie zur Sicherheit vor allem bei hohem Schaden, nach Fahrerflucht, heftigem Streit oder Problemen mit den Versicherungsdaten gerufen werden.

Sofern der Urlauber verletzt wurde, sollte die Polizei das aufnehmen. Ein Arzt ist umgehend aufzusuchen, um mit dem Attest Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche geltend machen zu können.

Ratsam ist, den Zentralruf der Autoversicherer (www.zentralruf.de) sowie weitere Notfall-Nummern gespeichert zu haben.

Quelle: ADAC


Diesen Beitrag empfehlen


Ähnliche Artikel zum Thema

Rechtslage beim Unfall mit Mietwagen im Ausland
Urteil: Unfall bei geöffneter Autotür kann teuer werden
Rom-II-Verordnung: Unfall im Ausland
Unfall bei Probefahrt
Schadenregulierung - Unfall im Ausland

Lesen Sie mehr aus dem Resort Recht