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Recht Tragepflicht von Warnwesten in Italien

Reisen & Urlaub


Tragepflicht von Warnwesten in Italien

Die ab 1. April in Italien geltende Tragepflicht von Warnwesten gilt auch für ausländische Kraftfahrer. Dies hat jetzt die EU-Kommission deutlich gemacht. Es handle sich dabei um eine Verhaltensvorschrift wie etwa ein Tempolimit. Auch deutsche Urlauber müssen also im Bedarfsfall Warnwesten tragen, wenn sie außerorts bei Pannen oder Unfällen ihr Fahrzeug verlassen.

Autoreisende nach Italien sollten daher ab 1. April immer eine Warnweste griffbereit haben. Außerdem kann man sich ein mögliches Bußgeld sparen: In Italien wird das Nichtanlegen von Warnwesten mit mindestens 33,60 Euro geahndet. Autofahrer erhalten die rund zehn Euro teure Warnweste, die mit dem Kontrollzeichen EN 471 versehen ist, in ADAC-Geschäftsstellen und im Kfz-Zubehörhandel.


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