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26.04.2024, 13:09 Uhr

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Recht Tiefstehende Sonne keine Ausrede für Autofahrer vor Gericht

Auto & Recht


Tiefstehende Sonne keine Ausrede für Autofahrer vor Gericht

Im Herbst beeinträchtigen nicht nur Nebel und Zwielicht die eigene Sicht, besonders die tiefstehende Sonne erhöht die Unfallgefahren, warnt jetzt der ACE Auto Club Europa.

Besonders morgens in der Dämmerung und abends bei sinkendem Sonnenstand wachse das Unfallrisiko überproportional an. Viele Autofahrer würden durch die in flachem Winkel auftreffenden Sonnenstrahlen geblendet. Dieser Effekt führt laut ACE zu schlechter Sicht und folglich zu einem reduzierten Reaktionsvermögen oder kurzen Konzentrationsausfällen. Besonders problematisch sei die Sonneneinstrahlung auf Verkehrsampeln, weil mitunter nur schwer auseinander gehalten werden könne, ob die Lichtzeichenanlage rot oder grün anzeige.

Gerichte und Versicherungen lassen Hinweise, man sei von der Sonne geblendet worden nicht gelten. Laut ACE weisen auch viele Assekuranzen immer wieder darauf hin, dass den Autofahrer in solchen Fällen eine erhebliche Mitschuld treffen kann.

Das Oberlandesgericht Köln hatte einem Fahrzeuglenker bei der unberechtigten Überquerung eines Andreaskreuzes grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen, auch wenn der Fahrer sich damit rechtfertigte, das Blinklicht sei durch das einfallende Sonnenlicht nicht sichtbar gewesen. (OLG Köln NZV 97, 477). Ähnlich sahen es die Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe: Ein Autofahrer müsse bei starker oder tiefer Sonne immer mit Blendwirkung rechnen und deshalb besonders vorsichtig fahren. (OLG Karlsruhe, Az 1 Ss 61/96)

Autofahrern riet der ACE, immer eine Sonnenbrille griffbereit zu halten. Die Sonnenblende über der Windschutzscheibe genüge meist nicht, da sich der Einfallwinkel der Sonne bei längeren Strecken ständig ändern könne. Ratsam ist es laut ACE, das Abblendlicht einzuschalten um selbst besser gesehen zu werden.


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