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Verkehrsrecht Telefonieren am Steuer - Handy-Verbote auf Europas Straßen

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Telefonieren am Steuer - Handy-Verbote auf Europas Straßen

Wie in Deutschland ist auch in den meisten Urlaubsländern das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung während des Autofahrens verboten. Wer trotzdem zum Handy greift, muss mit zum Teil erheblichen Geldbußen rechnen. Der ADAC hat für 28 europäische Staaten die Bußgelder für Verstöße gegen Handy-Verbote zusammengestellt.

Autofahrer, die in Norwegen mit dem Mobiltelefon in der Hand erwischt werden, müssen den Spitzenbetrag von 165 Euro zahlen. Auch in Belgien (ab 100 Euro), den Niederlanden (140 Euro) und Portugal (ab 120 Euro) fangen die Bußgelder im dreistelligen Bereich an. In der Türkei ist das Telefonieren am Steuer zwar verboten, es werden aber keine Bußgeldsätze veröffentlicht.

Eines der wenigen Länder in denen kein ausdrückliches Handy-Verbot besteht, ist Schweden. Doch auch dort drohen laut ADAC versicherungsrechtliche Konsequenzen, wenn der Fahrer beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung in einen Unfall verwickelt wird oder den Verkehr gefährdet.

Die gesetzlichen Vorschriften fallen von Land zu Land unterschiedlich aus. Erlaubt ist es in der Regel, Telefongespräche über eine Freisprecheinrichtung zu führen. Auch Headsets erfüllen die allgemeinen AnForderungen. Voraussetzung ist jedoch, dass das Telefon zum Bedienen nicht in der Hand gehalten wird, sondern fest im Auto installiert ist. Einzige Ausnahme ist Spanien, wo die Headset-Benutzung ebenfalls verboten ist und nur über eine im Fahrzeug integrierte Freisprechanlage telefoniert werden darf.

Um sich Ärger im Urlaub zu ersparen, sollten Reisende während der Autofahrt grundsätzlich nicht telefonieren. Wie eine Untersuchung des ADAC gezeigt hat, nimmt die Häufigkeit von Fahrfehlern während des Telefonierens erheblich zu. Außerdem erFordern ungewohnte Strecken und die fremde Verkehrsführung gerade im Ausland eine sehr hohe Konzentration.

Handy Verbot am Steuer 2006


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