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Verkehrssünden Strengere Strafen für Abstandsmuffel

Auto & Recht


Strengere Strafen für Abstandsmuffel

Die bislang grenzenlose Mobilität der Autofahrer wird im neuen Jahr möglicherweise behördlich eingeschränkt. Auslöser dafür ist die am Sonntag, 01. Januar 2005 in Kraft tretende EU-Luftqualitätsrichtlinie. Wie der ACE Auto Club Europa in Stuttgart berichtete, müssen Städte und Gemeinden Verkehrsbeschränkungen anordnen, wenn die festgelegten Grenzwerte für so genannte Feinstäube in der Luft, hervorgerufen etwa durch Rußpartikel von Dieselautos, überschritten werden. In den Luftreinhalteplänen werden auch regelrechte Fahrverbote für Innenstädte erwogen. Nach Ansicht des ACE kommen Fahrverbote aber nur als "allerletztes Mittel" in Frage, wenn gesetzliche Auflagen sich nicht in anderer Weise erfüllen lassen.

Nach Angaben des Clubs stehen im neuen Jahr den Verkehrsteilnehmern noch weitere Einschnitte und Reformen bevor. Vom 01. Februar an können Verkehrssünder Punkte in der Flensburger Kartei nicht mehr mit Hilfe taktisch eingesetzter Rechtsmittel tilgen. Auf diese Weise war es bisher etwa durch Einsprüche möglich gewesen, weitere rechtliche Sanktionen abzuwenden, weil alte Punkte schon getilgt waren, bevor neue hinzugerechnet werden konnten. Diese "Hintertür" ist bald zu.

Vom Oktober 2005 an werden neue Fahrzeugpapiere mit fälschungserschwerenden Sicherheitsmerkmalen versehen. Ursprünglich sollte dieses Vorhaben bereits 2004 verwirklicht werden, merkte der ACE an.

Der Club appellierte an die Halter von Pkw der Schadstoffklasse Euro1, ihre Fahrzeuge so umzurüsten, dass sie anschließend bessere Abgasnormen erfüllen. Andernfalls steige die Kfz-Steuer um bis zu 40 Prozent. Mit Vorteilen für Halter von Dieselautos rechnet der ACE, wenn sie über einen Rußpartikelfilter verfügen. In Rede stehen steuerliche Prämien in Höhe von 300 Euro bei Filter-Nachrüstung und 600 Euro bei Neuwagen mit Filter. Eine endgültige Entscheidung darüber steht noch aus.

Autofahrern, die mit ungenügendem Sicherheitsabstand erwischt werden, drohen demnächst deutlich höhere Bußgelder und Fahrverbote. Bislang ging bei diesem Delikt die Strafe nicht über 150 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot hinaus. Geplant sind jetzt Strafen bis zu 250 Euro und drei Monate Fahrverbot. Der ACE rechnet damit, dass die verschärfte Regelung im April oder Sommer 2005 in Kraft gesetzt wird. Derzeit befindet sich der Verordnungsentwurf noch in der Beratung.


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