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Recht Spritverbrauch beim Neuwagenkauf schneller erkennbar

Auto & Recht


Spritverbrauch beim Neuwagenkauf schneller erkennbar

Jetzt können Neuwagenkäufer schneller als bisher erkennen, wie viel Kraftstoff ihr Wunschauto verbraucht und wie hoch dessen Schadstoff-Ausstoß ist. Ab 01. November 2004 sind die Kfz-Händler verpflichtet, alle neuen Autos mit entsprechenden Informationen direkt am Fahrzeug im Verkaufsraum auszustatten. Darüber hinaus müssen einen Leitfaden auslegen, der alle auf dem deutschen Markt erhältlichen Fahrzeuge mit ihren jeweiligen Verbrauchs- und CO2-Emissionswerten beinhaltet.

Diese Werte müssen künftig auch in Werbeanzeigen und Verkaufskatalogen erwähnt werden. Diese an sich begrüßenswerte Gesetzesregelung geht dem ADAC aber nicht weit genug. Eine Klassifizierung, wie sie etwa bei elektrischen Haushaltsgeräten üblich ist, würde den Vergleich zwischen Spritsparern (beispielsweise mit "A" gekennzeichnet) und Schluckspechten (Kategorie "G") enorm erleichtern. Dies gilt erst recht für die Einstufung beim C02-Ausstoß: Es hilft dem Verbraucher nichts, zu wissen, wie viel Gramm Kohlendioxid ein bestimmtes Fahrzeug pro Kilometer ausstößt.


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