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Reisen Schutzbrief, Grüne Karte und Mallorca-Police fürs Ausland

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Schutzbrief, Grüne Karte und Mallorca-Police fürs Ausland

Das Auto ist und bleibt das beliebteste Verkehrsmittel, um an den Urlaubsort zu kommen. Ein Schutzbrief und die Grüne Karte im Gepäck geben Sicherheit auf Reisen und im Ausland - falls doch mal etwas Unvorhergesehenes passieren sollte. Und bei Mietwagen im Urlaub ist die Mallorca-Police ein wertvoller Reisebegleiter.

Der Schutzbrief hat ein breites Leistungsspektrum, mit dem sich im Notfall viel Ärger und Geld sparen lässt. So bietet er beispielsweise umfassende Hilfe bei Panne oder Unfall bis hin zum Ersatzteilversand ins Ausland. Aber auch bei komplettem Fahrzeugausfall oder gar Diebstahl stellt der Schutzbrief die Weiter- oder Heimfahrt sicher. Der Schutzbrief beinhaltet auch personenbezogene Leistungen wie Krankenrücktransport, Rückholung von Kindern oder Hilfe beim Todesfall im Ausland. Klassische Anbieter von Schutzbriefen sind die Automobilclubs. Viele Autofahrer wissen aber gar nicht, dass der Schutzbrief oft gegen einen geringen Aufpreis bereits in der normalen Autoversicherung eingeschlossen ist.

Kostenlos gibt es bei den Kfz-Versicherern die so genannte Grüne Karte, die bei Urlaubsreisen nicht vergessen werden sollte. Denn auch wenn diese nicht in allen Ländern zur Einreise oder bei einem Unfall benötigt wird, ist sie als internationaler Versicherungsnachweis ein hilfreicher Reisebegleiter. Sie enthält Daten über das Fahrzeug, den Versicherungsnehmer und dessen Versicherung und hilft so im Schadenfall oftmals, Misstrauen abzubauen. Außerdem nennt sie wichtige Adressen für die Schaden-Regulierung im Gastland.

Mietet man im europäischen Ausland ein Auto, empfiehlt die HUK-COBURG Versicherungsgruppe zu überprüfen, ob in der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung eine sogenannte "Mallorca-Police" eingeschlossen ist. Diese ist deshalb so wichtig, da gemietete Fahrzeuge in vielen anderen Ländern mit weit unter dem deutschen Standard liegenden Deckungssummen versichert sind. Passiert ein Unfall, reichen die dort üblich vereinbarten Summen eventuell nicht aus, um den entstandenen Schaden vollständig zu ersetzen. Dann muss man unter Umständen selbst für die restlichen SchadenersatzForderungen einspringen. Das kann in schlimmen Fällen sogar zum finanziellen Ruin führen. Besitzt man eine "Mallorca-Police" gelten für einen im europäischen Ausland gemieteten PKW die in Deutschland geltenden gesetzlichen Mindestversicherungssummen, die im allgemeinen die dortig gebräuchlichen Deckungssummen übertreffen.


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