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20.04.2024, 00:58 Uhr

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Auto News


Sicherheit Schneeglätte: ABS hilft nicht unbegrenzt

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Schneeglätte: ABS hilft nicht unbegrenzt

Der ACE Auto Club Europa hat davor gewarnt, beim Bremsen und Kurvenfahren auf schneeglatter Fahrbahn sich gänzlich auf automatische Antiblockiersysteme und elektronische Stabilitätsprogramme im Auto zu verlassen.

Um prekäre Situationen zu vermeiden, sei vielmehr ein umsichtiger Fahrstil und gedrosseltes Tempo entscheidend. Komme es dennoch zu einer Karambolage, ließen sich bei reduzierter Aufprallgeschwindigkeit auch die Unfallfolgen verhältnismäßig gering halten, betonte der Club.

Spurensicherung

Nicht immer leicht gestaltet sich die Spurensicherung nach einem Winterunfall. Die Polizei erstelle oft nur ein Kurzprotokoll, falls sie bei Blechschäden überhaupt gerufen werde. Umso wichtiger für die Schadensregulierung der Versicherung sei es, persönlich alle Unfallspuren möglichst penibel festzuhalten. Die dafür sonst übliche Kreide, mit der etwa Bremsspuren markiert werden, versage allerdings auf Schnee ihre Dienste. Vorsorgende Autofahrer hätten deshalb eine Digitalkamera bei sich und fotografierten die Unfallstelle aus allen Perspektiven. Der ACE rät dazu, Bremsspuren im Schnee geschickter Weise mit farblichen Utensilien, wie Plastiktüten oder Wollschals zu markieren. So lasse sich das Geschehene besser visualisieren und rekonstruieren. Auf einer Fotografie sollte auch das Kennzeichen des Unfallgegners festgehalten werden.

Unfallaufnahme

Zum Standard einer persönlichen Unfallaufnahme gehöre auch die Feststellung von Zeugen und der Austausch von Namen und Anschriften der Unfallbeteiligten. Außerdem müsse der Name und die Anschrift der Versicherung des Unfallverursachers und dessen Versicherungsnummer erkundet werden. Bei der Unfallsskizze ist es nach Darstellung des ACE wichtig, den Straßenverlauf, Verkehrskennzeichen, den Standort der Fahrzeuge nach dem Unfall und Abstandmaße etwa zum Straßenrand zu dokumentieren.

Vorrang für Räumfahrzeuge

Und noch ein dringender Ratschlag zur Unfallverhütung: Räumfahrzeuge im Einsatz dürfen nicht überholt werden. Sie haben nach der Straßenverkehrsordnung Vorfahrt. Kommt es zur Kollision, haftet laut ACE der Autofahrer für jeglichen Schaden. Auch ein langsam auf der linken Autobahnspur fahrender Schneepflug ist nach geltender Rechtsprechung nicht für Unfälle verantwortlich.

Um nicht in die "Salzfontänen" eines Streufahrzeugs zu geraten, sollte ausreichend Abstand eingehalten werden. Außerdem kann auch eine frisch geräumte und gestreute Fahrbahn glatt sein.


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