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Verkehrsrecht Riskante Promillewerte

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Riskante Promillewerte

Glühwein, Feuerzangenbowle und Punsch gehören für viele unbedingt zu einem Christkindlmarktbesuch. Oft wird jedoch unterschätzt, dass der Alkohol dieser weinhaltigen Getränke wegen der Süße und Wärme sehr schnell ins Blut übergeht und betrunken macht. Um den Führerschein nicht zu gefährden, rät der ADAC dazu, das eigene Auto stehen zu lassen und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren. Denn: Bei alkoholtypischem Verhalten wie Schlangenlinienfahren oder Lallen ist der Lappen nicht erst bei 0,5 Promille weg, sondern kann schon bei 0,3 Promille aberkannt werden.

Die Alkoholkonzentration im Blut hängt dabei von verschiedenen Faktoren wie Alter, Gewicht, Geschlecht und Tagesform ab – verlässliche Aussagen darüber, wie viele Gläser Glühwein und Co. jemand unbeschadet trinken kann, gibt es also nicht. Eines ist jedoch sicher: Wenn der Alkoholspiegel steigt, sinkt parallel dazu die Fahrtüchtigkeit.

Wer nach einem Weihnachtsmarktbummel alkoholisiert am Steuer erwischt wird, kann sich auf ein besonderes "Geschenk" gefasst machen: Mindestens 500 Euro Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot gibt es bei 0,5 Promille, bei mehr als 1,1 Promille gilt der Lenker als absolut fahruntüchtig und wird mit mindestens 6 Monaten Fahrverbot und einer hohen Geldstrafe belegt – Wiederholungstäter riskieren sogar Freiheitsstrafen.

Übrigens: Bus und Bahn sind auch wegen des Wetters immer eine gute Wahl. Zur Adventszeit ist schließlich mit Glatteis und Schneefall zu rechnen.

Quelle: ADAC


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