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Verkehrsrecht Risiko für Unfallopfer

Auto & Recht


Risiko für Unfallopfer

Durch die zum 1. August 2002 in Kraft getretene Reform des Schadensersatzrechts erhalten Unfallopfer häufig nicht mehr den vollen Ersatz des ihnen zugefügten Schadens. Auch die von den Kfz-Versicherungen praktizierten Maßnahmen im Rahmen des Schadenmanagements tragen zur Verschlechterung der Situation bei. Beim 3. Karlsruher Rechtsgespräch hat der ADAC gemeinsam mit dem Deutschen Anwaltverein und dem Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe (ZdK) Journalisten über Probleme mit der Neufassung des Schadenersatzrechtes informiert.

So bekommt ein Geschädigter heute nach einem Unfall die Mehrwertsteuer nur noch dann ausbezahlt, wenn diese nachweislich auch angefallen ist. Beim einem wirtschaftlichen Totalschaden stellt sich das Opfer regelmäßig schlechter, weil die Versicherung die Mehrwertsteuer vom Wiederbeschaffungswert abzieht, der Autofahrer aber beim Kauf eines Ersatzfahrzeugs in den meisten Fällen Mehrwertsteuer zahlen muss. Auch die starke Betonung der Gefährdungshaftung kann sich für den Kraftfahrer negativ auswirken. Vor allem bei Unfällen mit schwächeren Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern oder Radfahrern muss sich der Halter häufig eine Mithaftung anrechnen lassen, selbst wenn sich der Fahrer absolut korrekt verhalten hat. Probleme bereitet auch die Heraufsetzung der Haftungsgrenze für Kinder auf zehn Jahre. Dies ist zwar zunächst zu begrüßen, da Kinder in diesem Alter noch nicht in der Lage sind, die Gefahren des Straßenverkehrs richtig einzuschätzen. Andererseits ist es aber ungerecht, wenn der unschuldige Autofahrer auf seinem Schaden sitzen bleibt. Schrammt beispielsweise ein Neunjähriger mit seinem Fahrrad an einem parkenden Auto vorbei, besteht das Risiko, dass der Halter keinen Cent Schadenersatz bekommt. Dies gilt sogar dann, wenn das Kind haftpflichtversichert ist. Hier appelliert der ADAC an die Versicherungswirtschaft, diese Gesetzeslücke durch innovative Haftpflichtversicherungen zu schließen, die auch solche von Kindern verursachten Schäden abdecken.

Beim Schadenmanagement der Haftpflichtversicherer besteht nach Ansicht des ADAC die erhebliche Gefahr eines unlösbaren Interessenkonflikts. So ist der Versicherung als gewinnorientiertem Unternehmen vor allem daran gelegen, den Schaden so gering wie möglich halten. Gleichzeitig will sie angeblich den Geschädigten in der Weise beraten, dass alle ihm zustehenden Ansprüche erfüllt werden, und zwar ohne Anwalt und Sachverständigem. In der Praxis führt das nach Erfahrungen des Automobilclubs häufig dazu, dass Unfallopfer nicht in vollem Umfang entschädigt werden.


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