Willkommen bei Autosieger.deAutosieger.de - Das Automagazin
Autosieger.de - Das Automagazin
Autoübersicht
Automodelle
Autoratgeber
Autotests
Autonews
Autoservice
Facebook
25.04.2024, 06:49 Uhr

Kooperation

Luftfahrtmagazin.de

Lieblingsfriseur.de

Deutsche Verkehrswacht

Themen | Kategorien
Autosieger-Nachrichten nach Themen sortiert:


Nachrichten nach Kategorien geordnet:

Auto News


Recht Punkte in Flensburg mit Tricks nicht mehr zu tilgen

Auto & Recht


Punkte in Flensburg mit Tricks nicht mehr zu tilgen

Schwere Zeiten für Raser, Drängler und Rotlichtignoranten. Verkehrssünder können vom 01. Februar an ihre Strafpunkte in der so genannten Flensburger Verkehrssünderkartei nicht mehr mit Hilfe juristischer Tricks tilgen.

Wie der ACE Auto Club Europa am Rande des Verkehrsgerichtstages in Goslar mitteilte, wird die Tilgung vorhandener Punkte künftig bereits von dem Tag an blockiert, an dem etwa eine neue Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Bislang musste der Bußgeldbescheid oder das Urteil erst rechtskräftig sein, um die Tilgungsfrist auszusetzen. "Diese Hintertür, durch die Verkehrssünder schlüpfen konnte, ist mit dem Justizmodernisierungsgesetz jetzt fest verriegelt worden", sagte ACE-Verkehrsrechtexperte Volker Lempp. Nach seinen Worten konnte mit Hilfe eines versierten Anwalts und des Einsatzes von Rechtsmitteln der Vorgang so lange verzögert werden, dass noch vor Eintragung des neuen Verstoßes der alte bereits getilgt war. Auf diese Weise war es möglich, weitere rechtliche Sanktionen abzuwenden, weil die mitunter entscheidenden Punkte das Konto nicht mehr belasteten.

Haben sich 14 Punkte angesammelt, kann bei Verweigerung des dann fälligen Aufbauseminars der Führerschein entzogen werden; bei 18 Punkten ist der Führerschein grundsätzlich weg. Laut ACE befinden sich im Flensburger Verkehrszentralregister derzeit über sieben Millionen Verkehrssünder, fast 55 Prozent davon bekamen Punkte wegen Geschwindigkeitsübertretungen. 121.000 Kraftfahrer haben 14 und mehr Punkte auf dem Flensburger Konto und müssen um ihren Führerschein bangen.

Trotz der veränderten Verfahrensweise zur Aussetzung der Tilgungsfrist, hat sich an der "Zeitschiene" nichts geändert. Die Tilgungsfrist beträgt bei Bußgeldentscheidungen weiterhin zwei Jahre, bei Verurteilungen in Verkehrsstrafsachen fünf Jahre, und zehn Jahre bei Alkoholstraftaten und bei Entziehung der Fahrerlaubnis.


Diesen Beitrag empfehlen


Ähnliche Artikel zum Thema

Dichtes Auffahren - Fahrverbot, Geldbuße und Punkte
Unfallflucht: Es drohen Geldstrafen, Punkte in Flensburg und Fahrverbot
Kraftfahrt-Bundesamt: Punkte abbauen
Bußgelder und Punkte: Auch als Fahrradfahrer gefährdet
Punkte in Flensburg durch falsche Bereifung

Lesen Sie mehr aus dem Resort Recht