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Verkehrssünden Parken auf offiziellen Stellplätzen

Auto & Recht


Parken auf offiziellen Stellplätzen

Autofahrer sollten gerade im Ausland darauf achten, ihre Fahrzeuge korrekt abzustellen. Die Parkplatzsuche in fremden Städten ist zwar oft mühsam, schont aber die Urlaubskasse. Wer unvorschriftsmäßig parkt, muss laut ADAC meist ein Bußgeld berappen, das deutlich höher ist als in Deutschland (5 bis 50 Euro). In einigen Ländern werden Parkverstöße genauso streng geahndet wie Geschwindigkeitsüberschreitungen. Das kosten Parksünden in Europa:
  • Belgien ab 50 Euro
  • Dänemark 70 Euro
  • Estland 30 Euro
  • Finnland 10 bis 40 Euro
  • Frankreich ab 10 Euro
  • Griechenland 35 bis 65 Euro
  • Großbritannien ab 30 Euro
  • Irland ab 80 Euro
  • Italien ab 35 Euro
  • Kroatien ab 40 Euro
  • Lettland ab 10 Euro
  • Litauen ab 15 Euro
  • Luxemburg 25 bis 75 Euro
  • Niederlande ab 45 Euro
  • Norwegen 90 Euro
  • Österreich ab 10 Euro
  • Polen ab 25 Euro
  • Portugal ab 30 Euro
  • Schweden ab 50 Euro
  • Schweiz ab 25 Euro
  • Slowakei ab 25 Euro
  • Slowenien 40 Euro
  • Spanien bis 90 Euro
  • Türkei 20 Euro
  • Ungarn ab 10 Euro

Ist die Parkzeit abgelaufen, wird in vielen Ländern abgeschleppt oder eine Parkkralle eingesetzt. Dafür wird eine zusätzliche Gebühr fällig, die meist höher ist als das Bußgeld.

Der ADAC rät Urlaubern, ihre Fahrzeuge auf gekennzeichneten und bewachten Stellplätzen oder in Parkhäusern zu parken. Dort sind sie relativ sicher untergebracht. Vor allem in süd- und osteuropäischen Ländern ist die Gefahr groß, dass auf unbewachten Plätzen in das Auto eingebrochen oder es gestohlen wird.


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