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Info Oldtimer und die Winterreifenpflicht

Info & News


Oldtimer und die Winterreifenpflicht

Thomas Burkhardt, ADAC Vizepräsident für Technik und selbst leidenschaftlicher Oldtimerbesitzer, beantwortet im Interview mit der ADAC Oldtimer-Sektion Fragen zur gesetzlichen Neuregelung der Winterreifenpflicht.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen im Hinblick auf die möglichen Auswirkungen einer solchen Regelung für Oldtimerfahrzeuge, möchte der ADAC dazu beitragen, die Sachlage klarzustellen.

1. Was halten Sie zunächst generell von der neuen gesetzlichen Regelung zur Winterreifenpflicht?

Thomas Burkhardt: "Grundsätzlich ist die Neuregelung zur Winterreifenpflicht zu begrüßen, bringt sie dem Autofahrer doch deutlich mehr Rechtssicherheit als bisher. Die bisherige, seit 2006 bestehende Regelung war in der gewählten Formulierung nicht eindeutig genug, weshalb diese 2010 auch vom Oberlandesgericht in Oldenburg gekippt wurde."

2. Was ändert sich mit dieser Neuregelung genau?

Thomas Burkhardt: "Im Grunde genommen wenig, denn schon vor der Konkretisierung waren Winterreifen bei Eis und Schnee die geeignete Bereifung."

3. Prima, somit hätte ja alles beim Alten bleiben können. Warum hat der Gesetzgeber dann überhaupt eine Neuregelung hierzu erlassen?

Thomas Burkhardt: "Nun, so einfach war das eben leider nicht. Weder dem Gesetzgeber noch den Autofahrern war bisher genau klar, was denn unter einer, wie es in der Straßenverkehrsordnung hieß, "geeigneten Bereifung" zu verstehen sei. Jeder hatte dazu seine eigene Auffassung. Mit einer präzisen Definition wird dieser Interpretationsspielraum nun beseitigt. Es geht ja hierbei schließlich um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, wobei auch festgehalten werden muss, dass bereits eine deutliche Mehrheit der Autos im letzten Winter mit Winterreifen ausgerüstet waren."

4. Was heißt die neue Regelung denn jetzt für mich als Oldtimer- und Youngtimerfahrer? Muss ich meinen Klassiker zukünftig im Winter stehen lassen?

Thomas Burkhardt: "Nein, da kann ich Sie beruhigen. Generell geFordert werden Winterreifen auch in Zukunft nicht. Eine zeitliche Regelung soll es nach wie vor nicht geben, der Gesetzgeber macht die Bereifung ausschließlich witterungsabhängig. Eine ausdrückliche Pflicht zur Verwendung von Winterreifen besteht somit für all diejenigen Autofahrer, somit auch für Fahrer von Oldtimern und Youngtimern, die mit ihrem Wagen bei Eis, Schnee oder Schneematsch unterwegs sind. Wer Fahrten bei diesen Bedingungen vermeiden kann, indem er beispielsweise auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigt, braucht sich auch zukünftig keine Winterreifen anzuschaffen."

5. Herr Burkhardt, der ADAC hat sich auf die Fahnen geschrieben, die Interessen der deutschen Oldtimerfahrer national wie auch international zu vertreten. Bedarf es Ihrer Meinung nach bei der neuen Regelung zur Winterreifenpflicht einer Ausnahme für Oldtimer?

Thomas Burkhardt: "Sehen Sie, grundsätzlich ist es das Anliegen des ADAC, dass Oldtimer auch zukünftig auf allen öffentlichen Straßen ohne Restriktionen fahren dürfen. Hierzu setzen wir uns sowohl international als auch national, wie zuletzt bei der Ausnahmeregelung für Oldtimer in Umweltzonen geschehen, ein. Sie dürfen hierbei den Bogen aber auch nicht überspannen und bei jeder gesetzlichen Änderung reflexartig nach Ausnahmen für Oldtimer schreien, ohne die genaue Faktenlage zu kennen. Das könnte auf lange Sicht zu Unverständnis in der breiten Bevölkerung führen und somit das Gegenteil von dem bewirken, wofür wir uns einsetzen."

6. Was meinen Sie damit genau?

Thomas Burkhardt: "Wenn Sie sich die Neuregelung einmal genauer ansehen und diese mit der Nutzung der meisten Oldtimer und Youngtimer vergleichen, werden Sie feststellen, dass es hier praktisch keinen Konflikt gibt. Genau genommen gibt es doch vier Kategorien von Oldtimerfahrern, was die Nutzung ihrer Fahrzeuge im Winter betrifft. Zum einen wären da diejenigen, die ihr Fahrzeug generell im Winter nicht bewegen, sei es aus Sorge vor umher liegendem Split oder Streusalz oder ganz einfach deswegen, weil sie ihren Oldtimer sorgsam eingemottet haben und lieber auf den nächsten Frühling warten. Zur zweiten Kategorie, gehören all diejenigen Oldtimerfahrer, die ihrem Fahrzeug gern auch mal in der kalten Jahreszeit ein wenig Auslauf gönnen, wenn die Wintersonne scheint und die Straßen frei von Eis und Schnee sind. Diese beiden Typen von Oldtimerfahrern benötigen nach der neuen Regelung auch zukünftig keine Winterreifen."

7. Sie sprachen vorhin aber von vier Kategorien…

Thomas Burkhardt: "Zur dritten Kategorie zähle ich die Oldtimerliebhaber, die mit ihren automobilen Schätzchen an sogenannten Winter-Rallyes teilnehmen. Diese haben ja naturgemäß zum Ziel, dass man seinen Oldtimer auf Schnee und teilweise Eis bewegt. Wer bei solchen Rallyes als Teilnehmer mit seinem Oldtimer startet, tut dies in der Regel sehr gut vorbereitet, wozu selbstverständlich auch die entsprechende Ausrüstung mit Winterreifen zählt. Ansonsten würde ich mich als Teilnehmer einer solchen Veranstaltung nicht nur auf rechtlich dünnem Eis bewegen, sondern mich auch um jegliche Siegchancen bringen."

8. Und die letzte, die vierte Kategorie?

Thomas Burkhardt: "Diese müssen wir uns einmal genauer Ansehen. Zu denjenigen zähle ich all die Oldtimerfahrer, und dazu gehöre auch ich, die ihren Klassiker zumindest gelegentlich auch bei winterlichen Bedingungen einsetzen. Bei solchen Fahrbahnverhältnissen, wie ich sie zuvor auch schon erwähnte, sind diese Fahrzeuge nicht nur aus Gründen der Sicherheit und Vernunft, sondern auch weil es von nun an der Gesetzgeber vorschreibt, mit Winterreifen auszurüsten. Jetzt stelle ich mir aber mal ernsthaft die Frage, ob es für diese Oldtimerfahrer eine generelle Ausnahmeregelung geben sollte?"

9. Und, verraten Sie uns Ihre Meinung hierzu?

Thomas Burkhardt: "Die Frage beantwortet sich doch von selbst. Wie gesagt, wer seinen Oldtimer im Winter bei schönem Wetter einsetzen möchte, braucht keine Ausnahmegenehmigung und wer bei Schnee und Eis fahren will, muss eben für einen entsprechenden Ausrüstungszustand seines Wagens sorgen. Stellen Sie sich einmal vor, Sie sind unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Ich glaube kaum, dass Sie das Argument des Unfallgegners, für sein Fahrzeug wären momentan keine Winterreifen lieferbar, zufriedenstellen würde – unabhängig davon, ob er mit einem historischen oder modernen Fahrzeug unterwegs war. Hinzu kommt noch, dass derjenige, der seinen Oldtimer auch im Winter bei widrigen Witterungsbedingungen verwenden möchte, dies im Allgemeinen mit einem Fahrzeug tun wird, für das es heutzutage nach wie vor ein entsprechendes Angebot an Winterreifen gibt. Natürlich kann die Suche nach Winterreifen für manche Oldtimer mit seltenen Reifengrößen aufwendiger sein, als dies bei modernen Fahrzeugen der Fall ist, gegebenenfalls hilft hier auch eine Umrüstung auf andere Rad-/Reifenkombinationen weiter. Ich weiß wovon ich hier spreche, gleicht doch meine eigene Suche nach Winterreifen in der Größe 145 R10 teilweise einer Detektivarbeit, dennoch werde ich auch hier regelmäßig fündig. Seien wir doch aber mal ehrlich: Oldtimerfahrzeuge, bei denen ein solches Angebot nicht mehr am Markt verfügbar ist, werden doch schon aufgrund ihres hohen Alters und weil sie einfach zu rar oder zu wertvoll sind, ohnehin nicht als Winterfahrzeug genutzt werden. Somit stellt sich für mich die Frage nach einer Forderung für eine generelle Ausnahme von der Winterreifenpflicht für Oldtimer überhaupt nicht."

10. Herr Burkhardt, eine Frage zum Schluss: Was ist nun aber, wenn ich mit meinem Oldtimer auf Sommerreifen dennoch überraschend in winterliche Verhältnisse gerate?

Thomas Burkhardt: "Ganz einfach: Da geht es Ihnen nicht anders als allen anderen Verkehrsteilnehmern, die mit dem Auto zu dieser Zeit unterwegs sind. Entweder Sie lassen ihr Schmuckstück stehen und fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln weiter. Dies wäre ja schon im Sinne Ihrer und der anderer Verkehrsteilnehmer zu empfehlen. Oder Sie riskieren, wie bei anderen Verkehrsverstößen auch, ein Bußgeld. Zukünftig werden das 40 Euro sein, wenn sie mit Sommerreifen auf Schnee und Eis erwischt werden. Noch teurer wird es, wenn sie andere dadurch auch noch behindern, dann sind 80 Euro Strafe fällig. In beiden Fällen, und das ist neu, wird jetzt ein Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg eingetragen."

Quelle: ADAC


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