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20.04.2024, 08:38 Uhr

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Verkehrsrecht Neues Verkehrsschild für Erdgastankstellen

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Neues Verkehrsschild für Erdgastankstellen

Verkehrsschild für ErdgastankstellenAufgrund des zu erwartenden Anstiegs der Zulassungszahlen von erdgasbetriebenen Kraftfahrzeugen hat das Bundesverkehrs-MINIsterium das internationale Verkehrszeichen für Erdgastankstellen nun auch für Deutschland freigegeben. Das Verkehrsschild mit dem Gastankstellensymbol, einer Zapfsäule mit einem blauen Schatten und der internationalen Kraftstoffbezeichnung "CNG" für Compressed Natural Gas (=komprimiertes Erdgas), ist in den Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) mit der Nummer 365-54 aufgenommen worden. Das Zeichen wird verbindlich als Hinweis auf Erdgastankstellen an Raststätten und Autohöfen entlang der Bundesautobahnen eingesetzt. Von den 700 bestehenden Erdgastankstellen betrifft das zurzeit nur zehn. Der überwiegende Teil ist zwar unmittelbar an Autobahnausfahrten gelegen, aber nicht an anerkannten Autohöfen. Nach Aussage des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft wird man bei der zukünftigen Planung der Erdgastankstellenstandorte verstärkt Autohöfe berücksichtigen.

Außerhalb von Autobahnen ist das Schild grundsätzlich nur unmittelbar an den Erdgastankstellen zulässig. Eine wegweisende Beschilderung mit zusätzlichen Richtungspfeilen darf nur in Ausnahmefällen im Nahbereich einer abseits gelege­nen Erdgastankstelle erfolgen. Die Einführung des neuen Verkehrszeichens bestätigt die früheren Entscheidungen vieler Kommunen, die der Wegweisung zu Erdgastankstellen an ihren Straßen aus umweltpolitischen Gründen zugestimmt hatten, und bietet die Möglichkeit, die alte Wegweisung bundesweit zu vereinheitlichen.

Ergasfahrzeuge stehen aufgrund des günstigen Kraftstoffpreises bei den Neuwagenkäufern derzeit hoch im Kurs, wie die große Nachfrage nach den neuen Fahrzeugmodellen von Volkswagen, den Caddy EcoFuel und dem Touran EcoFuel, sowie dem Opel Zafira 1.6 CNG belegt. Gleichzeitig wird das Netz der Erdgastankstellen stetig ausgebaut. Die neue einheitliche Beschilderung ist daher konsequent, zumal sie auch dem Willen der Politik folgt, die die alternative Antriebstechnik bis 2018 fördert.


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