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Verkehrsrecht Neue straßenrechtliche Vorschriften in Tschechien

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Neue straßenrechtliche Vorschriften in Tschechien

Autofahrer, die in Tschechien unterwegs sind, müssen eine Reihe neuer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beachten.

Nach Beobachtungen des ACE Auto Club Europa wird die am 01. Juli 2006 eingeführte Pflicht, ganztags und ganzjährig mit Licht zu fahren, von den Behörden streng kontrolliert. Die Missachtung der Vorschrift wird mit bis zu 2.000 Tschechischen Kronen (ca. 71 Euro) bestraft.

Kontrolliert wird den ACE-Angaben zufolge immer wieder auch die Vorschrift, Ersatz-Glühbirnen für das Kfz mitzuführen. Bei Nichtbeachtung gibt es eine gebührenpflichtige Verwarnung in Höhe von rund 10 Euro. Fahrern von Autos, die mit gasgefüllten Xenon-Leuchten ausgerüstet sind rät der ACE, ein "Standard-Ersatz-Glühbirnen-Set" mitzuführen. Xenon-Leuchten können nur in Werkstätten gewechselt werden.

Neu eingeführt in Tschechien wurde ein Punktesystem, das in etwa dem deutschen Verkehrszentralregister in Flensburg entspricht. Deutsche Autofahrer in Tschechien werden bei Verkehrsvergehen allerdings nicht mit Punkten belegt.

Tschechien gehört laut ACE in punkto Verkehrssicherheit zu den Schlusslichtern in Europa. Auf eine Milliarde Fahrzeugkilometer kommen rechnerisch mehr als 29 getötete Verkehrsteilnehmer; in Deutschland hingegen sind es rund 8 tödlich verletzte Verkehrsopfer.


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