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Verkehrsrecht Lichtpflicht in Europa: Erhebliche Unterschiede

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Lichtpflicht in Europa: Erhebliche Unterschiede

In vielen europäischen Ländern ist man dazu verpflichtet, tagsüber mit Licht zu fahren, andernfalls riskiert man ein Bußgeld. Um die Urlaubskasse zu schonen, informiert der ADAC über die wichtigsten Lichtregeln, die man bei der Fahrt ins Ausland beachten sollte.

Die Lichtpflicht bei Tag besteht momentan in 20 europäischen Ländern. Dabei gibt es europaweit erhebliche Unterschiede, auf die man achten sollte. So muss in Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Lettland, Litauen, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien und Tschechien auf allen Straßen das Fahrlicht eingeschaltet werden. In Italien, Rumänien, Russland und Ungarn gilt die Bestimmung nur auf Autobahnen und außerorts. In Bulgarien und Kroatien muss das Licht ausschließlich in den Wintermonaten auch tagsüber leuchten. Die Schweiz und Frankreich geben zum Fahren mit Abblendlicht eine Empfehlung ab, es gibt aber keine gesetzliche Verordnung.

Die Benutzung von Tagfahrleuchten ist in Italien und allen skandinavischen Ländern, ausgenommen Norwegen, zugelassen. In allen anderen Ländern wird die Nutzung überwiegend toleriert, es gibt aber noch keine ausdrücklichen Regelungen. Da es in Polen, Slowenien und Litauen in der Vergangenheit vereinzelt Beanstandungen gab, empfiehlt der ADAC in diesen Ländern immer mit Abblendlicht zu fahren.

Bei Verstoß gegen die Lichtpflicht drohen zum Teil empfindliche Geldstrafen. Am tiefsten muss der Urlauber in Estland mit cirka 190 Euro und in Norwegen mit cirka 185 Euro in die Tasche greifen. Um unangenehmen Überraschungen vorzubeugen, rät der ADAC deshalb, sich vor Reiseantritt über die Verkehrsbestimmungen des Gastlandes ausreichend zu informieren.

Lichtpflicht in Europa 2010 ca. 115,5 KB

Quelle: ADAC


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