Willkommen bei Autosieger.deAutosieger.de - Das Automagazin
Autosieger.de - Das Automagazin
Autoübersicht
Automodelle
Autoratgeber
Autotests
Autonews
Autoservice
Facebook
27.04.2024, 00:23 Uhr

Kooperation

Luftfahrtmagazin.de

Lieblingsfriseur.de

Deutsche Verkehrswacht

Themen | Kategorien
Autosieger-Nachrichten nach Themen sortiert:


Nachrichten nach Kategorien geordnet:

Auto News


Sicherheit Lebensgefahr durch ungesicherte Gegenstände bei Unfall

Autoratgeber


Lebensgefahr durch ungesicherte Gegenstände bei Unfall

Urlaubsgepäck wie Koffer, Reisetaschen und sperrige Sportgeräte sollten vor Reisebeginn fachgerecht im Auto verstaut werden. Denn jeder Gegenstand im Fahrzeug schießt bereits bei einem Aufprall mit 50 Stundenkilometern mit dem 30- bis 50-fachen seines Eigengewichts nach vorne – und kann so schnell zu lebensgefährlichen Verletzungen führen. Eine zehn Kilogramm schwere Kühlbox, ungesichert auf der Rückbank, würde demnach mit rund einer halben Tonne Gewichtskraft in die Lehne des Vordersitzes und damit gegen die Wirbelsäule von Fahrer oder Beifahrer knallen.

Der ADAC hat zusammengestellt, worauf beim Beladen eines Wagens zu achten ist:


  • Schwere Gegenstände und Koffer immer nach unten packen und möglichst direkt an die Rücksitzlehne schieben. Rücksitze daher nur bei Bedarf umklappen.

  • Nur leichte Gegenstände oben verstauen.

  • Gepäcknetz oder Laderaumgitter hochziehen, wenn über die Höhe der Rücksitzlehne geladen wird.

  • Keine Glasflaschen im Innenraum benutzen. So entstehen bei einem Unfall scharfkantige Splitter. Bereits eine lose Wasserflasche entwickelt bei einem Crash mit Tempo 50 die Gewichtskraft eines Kartoffelsacks. Getränkekisten gehören hinter den Beifahrersitz.

  • Wenn möglich, gesamte Ladung mit einer Decke abdecken und diagonal mit Zurrgurten sichern – dazu Zurrösen am Ladeboden nutzen.

  • Vorsicht bei ungesicherten Sportgeräten im Fahrzeugraum: Fahrräder oder Surfbretter besser auf entsprechenden Trägersystemen oder in einer Dachbox transportieren.

  • Ladung mit Überlänge darf höchstens drei Meter über das Heck hinausragen und muss mit einer roten Fahne gekennzeichnet sein. Für Nachtfahrten ist ein Warnlicht vorgeschrieben. Die maximale Fahrdistanz liegt bei 100 Kilometern.
Quelle: ADAC


Diesen Beitrag empfehlen


Ähnliche Artikel zum Thema

Lebensgefahr: Füße auf dem Armaturenbrett
Autounfall gegen Baum: Lebensgefahr bereits bei dünnen Bäumen
Hitze im Auto: Lebensgefahr!

Lesen Sie mehr aus dem Resort Sicherheit