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Versicherung Kfz-Schaden durch Feuerwerkskörper: Wer haftet?

Versicherung


Kfz-Schaden durch Feuerwerkskörper: Wer haftet?

Kann ein Auto durch eine in der Silvesternacht abgefeuerte Rakete beschädigt werden? Die Technik-Experten des ADAC geben Entwarnung, den Blechkarossen droht bei korrekter Anwendung handelsüblicher Feuerwerkskörper wenig Gefahr. Selbst eine ausgebrannte Rakete, die direkt auf dem Auto landet, verursacht erfahrungsgemäß keine Schäden. Das gilt übrigens auch für Cabrios mit Stoffverdeck.

Nur wenn eine Rakete direkt auf dem oder gegen das Auto abgefeuert wird, kann es ernst werden. Denn dann brennt der Treibsatz in direktem Kontakt mit der Karosserie ab und kann am Lack hässliche Schmauchspuren hinterlassen. Um Ärger und Schäden zu vermeiden, rät der ADAC, Autodächer oder Kühlerhauben in der Silvesternacht nicht als "Abschussrampe" für Raketen, Chinaböller, Tischfeuerwerke oder ähnliches zu nutzen.

Sollte es zu Schäden am Fahrzeug kommen, haftet gesetzlich in solchen Fällen der "Absender" der Rakete. Wenn er unerkannt bleibt, hilft – falls vorhanden – die eigene Vollkaskoversicherung. Die Teilkasko kommt für Schäden an Scheiben, bei Brand oder Explosion auf.

Obwohl nach Ansicht des ADAC das Risiko für Fahrzeugschäden durch Feuerwerkskörper relativ gering ist, liegen die besseren Parkplätze für die Neujahrsnacht in den etwas ruhigeren Seitenstraßen. Nach Möglichkeit sollte man sein Auto in die Garage stellen, wo es vor verirrten Silvesterraketen und "Streichen" angetrunkener Passanten gut geschützt ist. Allerdings empfiehlt es sich, dies noch vor dem ersten Glas Sekt zu machen, da in dieser Nacht mit besonders strengen Polizeikontrollen zu rechnen ist.

Quelle: ADAC


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