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Info Kfz-Hauptuntersuchung ab April 2012 mit Probefahrt

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Kfz-Hauptuntersuchung ab April 2012 mit Probefahrt

Jede Hauptuntersuchung beginnt mit einer Probefahrt. Die Plakette wird beim Überziehen des Untersuchungstermins nicht mehr rückdatiert. Stellt der Prüfer Mängel am Auto fest, gibt es dazu noch detailliertere Hinweise. Das sind, kurz gefasst, laut TÜV SÜD die wichtigsten Neuerungen, die voraussichtlich ab April 2012 für die Haupt- und Abgasuntersuchung von Fahrzeugen gelten. Die entsprechende Novelle der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) soll im kommenden Februar den Bundesrat passieren.

Die Zeiten, in denen sich die TÜV-Abnahme auf eine technische Prüfung und eine Sichtprüfung der Fahrzeuge beschränkte, gehen zu Ende: Ab 01. April beginnt die Hauptuntersuchung mit einer Probefahrt. Die Probefahrt-Regelung gilt aber nur für Neufahrzeuge, die nach dem 01. April 2012 neu zu gelassen sind. Für alle und sofort entfällt dagegen ab 01. April 2012 die Rückdatierung der HU-Plakette.

Sicherheitsassistenten in Schwung bringen

Ehe es mit dem Auto in die Prüfgasse geht, steht künftig bei der Hauptuntersuchung eine Probefahrt an. Der Sachverständige muss diese Runde mit mindestens 8 km/h drehen, das Lenkrad in beide Richtungen einschlagen und auch mal auf die Bremse treten. "Diese Probefahrt stellt sicher, dass die Assistenzsysteme des Fahrzeugs aktiviert sind und ansprechen", so Jürgen Wolz, Leiter der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr in Bayern bei TÜV SÜD. Und die elektronischen Sicherheitsassistenten – wie Airbag, ABS, ESP oder Abstandsregler – rücken künftig noch stärker in den Fokus der Hauptuntersuchung. Mit einem so genannten HU-Adapter, mit dem die TÜV SÜD-Sachverständigen an die OBD-Schnittstelle (On Board Diagnose) des Fahrzeugs andocken, können sie auslesen, ob die Sicherheitsassistenten auch wirklich sicher funktionieren. "Die Probefahrt begrüßen wir im Sinne der Untersuchungsqualität ausdrücklich", unterstreicht Wolz. Wenn auch die neuen Vorgaben im ein oder anderen Fall eine logistische HerausForderung seien. "An Service-Centern in Stadtzentren oder auf dicht belegten Werkstatthöfen ist die Probefahrt gar nicht so einfach zu realisieren", merkt Wolz an.

Bei der Probefahrt gilt "Vorfahrt" für Taxis

Allen Beteiligten bleibt freilich noch etwas Zeit, sich auf die Neuerungen einzustellen: Die 47. Änderungsverordnung zur StVZO tritt voraussichtlich zum 01. April 2012 in Kraft. Die Probefahrt wird ab dann Schritt für Schritt für alle Fahrzeuge relevant, die ab diesem Stichtag neu zugelassen werden. Da für neue Wagen die erste HU nach 3 Jahren ansteht, dürfen sich die TÜV SÜD-Sachverständigen auf häufige Probefahrten ab 2015 einstellen. "Unter den ersten Fahrzeugen für neu geregelte Hauptuntersuchungen, die bereits vorher kommen, sind erfahrungsgemäß zumeist Taxis oder Mietwagen", erläutert Jürgen Wolz. Er arbeitet mit seinen Kollegen auch an der flächendeckenden Intensivierung der Elektronik-HU. Das heißt zum Beispiel, dass alle TÜV SÜD Service-Center und alle TÜV SÜD-Mitarbeiter, die in Werkstätten Hauptuntersuchungen vornehmen, mit dem HU-Adapter ausgestattet werden. Stichtag für die Masse der Pkw auch hier: Neuzulassungen ab 01. April 2012.

Keine Rückdatierung der Plakette

Sofort fällig wird ab dem 01. April 2012 das geänderte Vorgehen in punkto Rückdatierung HU-Plakette. Was tun, wenn ein Autofahrer den fälligen Untersuchungstermin versäumt hat? Die Antwort auf diese Frage ist bislang womöglich in Straubing anders ausgefallen als in Saarbrücken und in Schwerin anders als in Stuttgart. Mit dem anstehenden Änderungspaket zur StVZO wird der Gesetzgeber voraussichtlich ein bundesweit einheitliches Vorgehen vorgeben. "Die nächste HU ist dann grundsätzlich 24 Monate nach dem Untersuchungstermin fällig", erklärt Jürgen Wolz. Bislang kennen die Autofahrer in Süddeutschland folgendes Vorgehen: Ist der HU-Termin beispielsweise um 2 Monate überzogen, orientiert sich die Gültigkeit der neuen Plakette am eigentlichen Fälligkeitsdatum für die Fahrzeuguntersuchung. Das macht es künftig wieder möglich, bei der HU "Zeit zu schinden" – allerdings droht nach wie vor ein Bußgeld, wenn die Plakette seit 3 Monaten abgelaufen ist. "Und wer mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt wird, muss auch damit rechnen, dass er von der Versicherung entsprechend belangt wird", so Jürgen Wolz.

Einheitliches Mängeltool

Ein weiteres Novum auf dem Weg zur Plakette: Ab dem 01. April 2012 arbeiten alle Prüforganisationen bundesweit mit einem einheitlichen Mängeltool, nach der EDV-Systematik auch Mängelbaum genannt. Die praktische Folge für den Autofahrer: Im Prüfbericht gibt es zu festgestellten Mängeln nun noch detailliertere Hinweise. "Fehlt es zum Beispiel an der Beleuchtung, bekommt es der Autofahrer künftig schwarz auf weiß, dass die Einstellung beim Scheinwerfer rechts nicht stimmt. Er kann dies mehr oder weniger direkt als Reparaturauftrag an die Werkstatt geben", sagt Jürgen Wolz.


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