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Recht Italiens Straßenverkehrs-Vorschriften

Auto & Recht


Italiens Straßenverkehrs-Vorschriften

Die in Italien auf den 01. April 2004 verschobene Warnwestenpflicht ist für ausländische Autofahrer kein Thema mehr. Laut den erst jetzt bekannt gegebenen Ausführungs-Bestimmungen gilt diese neu in den Codice della Strada aufgenommene Regelung nur für Fahrer von Fahrzeugen mit italienischen Kennzeichen. Ursprünglich sollten alle Autofahrer, die in Italien wegen einer Panne oder eines Unfalls (nachts oder bei schlechten Sichtverhältnissen am Tag) liegen bleiben, beim Verlassen des Wagens eine Warnweste tragen.

Italien-Urlauber, die sich bereits eine Warnweste zugelegt haben, sollten diese dennoch im Bedarfsfall benutzen. Sie sorgt auch ohne Vorschrift für mehr Sicherheit. Autofahrer erhalten die rund zehn Euro teuren Warnwesten in Italien unter anderem an Tankstellen und beim Zubehörhandel.

Im Übrigen kann, so der ADAC, nicht ausgeschlossen werden, dass italienischen Polizeibeamten die Ausnahmeregelung für ausländische Kraftfahrer unbekannt ist und sie trotzdem bei Nichtanlegen der Warnweste eine Geldbuße von 33,60 Euro kassieren wollen.


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