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Tipps Hilfe bei Altauto-Entsorgung und Restwert

Autoratgeber


Hilfe bei Altauto-Entsorgung und Restwert

Wenn ein Auto in die Jahre gekommen ist und die Aussicht auf eine neue TÜV-Plakette gleich Null ist, bleibt Autofahrern oft nur noch der Weg zu einem Autoverwerter. Wie man dabei am besten vorgeht, hat der ADAC in folgenden Tipps zusammengestellt.

  • Mit einem Blick ins Telefonbuch oder Internet verschafft man sich einen Überblick über Verwertungsfirmen in der Nähe. Nur anerkannte Betriebe dürfen Altautos zur Verschrottung annehmen und den entsprechenden Nachweis ausstellen.
  • Nach einem Rat des ADAC sollte man von mehreren Betrieben Preisangebote einholen und nach Möglichkeit bereits am Telefon den Preis aushandeln. Der Restwert des Autos errechnet sich aus den Kosten, die der Autoverwertung für die umweltgerechte Entsorgung entstehen und dem Wert der Fahrzeugteile, die sich für die Wiederverwendung eignen. Der zu erzielende Preis hängt dabei neben dem eigenen Verhandlungsgeschick auch vom jeweiligen Fahrzeugmodell und dem Zustand des Wagens ab.
  • Viele Betriebe holen nicht mehr fahrbereite Autos auf Wunsch ab und erledigen auch die Abmeldeformalitäten. Der Automobil-Club empfiehlt Autobesitzern, sich vorher nach anfallenden Zusatzkosten zu erkundigen.
  • Wer sein Auto selbst stilllegt, muss der Zulassungsstelle neben dem Verwertungsnachweis auch die Fahrzeugkennzeichen sowie Fahrzeugschein und -brief vorlegen. Der Fahrzeugbrief muss anschließend der Verwertungsfirma übergeben werden. Übernimmt der Autoverwerter die Stilllegung, sollte man sich von ihm die Übergabe der Fahrzeugpapiere und der Kennzeichen bestätigen lassen.
  • Will der Verwerter das Auto nicht verschrotten, sondern als Gebrauchtwagen ankaufen, sollte ein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen werden. Mit einem ADAC-Musterkaufvertrag ist gewährleistet, dass dabei die wichtigsten Punkte nicht übersehen werden.

Laut ADAC ist erst ab dem Jahr 2007 die Gratis-Rücknahme aller Alt-Autos garantiert. Bis dahin sind die Hersteller lediglich zur kostenlosen Rücknahme von Autos verpflichtet, die nach dem 1. Juli 2002 erstmals zugelassen wurden.


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