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Recht Hauptuntersuchung: Wesentliche Änderung ab Juli

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Hauptuntersuchung: Wesentliche Änderung ab Juli

Ab dem 01. Juli gibt es eine wesentliche Änderung bei der Hauptuntersuchung (HU). Im Fokus: die elektronischen Sicherheitsassistenten wie beispielsweise ABS und ESP. Dazu kommunizieren die TÜV SÜD-Sachverständigen mit Hilfe des HU-Adapters über die Onboard-Diagnose-Schnittstelle mit den Fahrzeugen.

Airbag, ABS, ESP, Abstandsregler, adaptive Lichtsysteme oder auch Spurhaltewarner: Elektronische Assistenten im Auto haben in den vergangenen Jahren für ein enormes Sicherheitsplus gesorgt. Grundvoraussetzung: Die Systeme funktionieren zuverlässig ein gesamtes Fahrzeugleben lang. Um das sicherzustellen, werden solche Sicherheitskomponenten ab dem 01. Juli – in der Regel alle zwei Jahre – im Rahmen der Hauptuntersuchung jetzt auch elektronisch überprüft. Dazu verbindet sich der TÜV SÜD-Sachverständige mit Hilfe des HU-Adapters über die OBD-Schnittstelle (On Board Diagnose) mit dem Fahrzeug und kann so erkennen, ob die elektronischen Sicherheitsassistenten auch tatsächlich noch verbaut sind. Diese Prüfung wurde entsprechend der 47. Novelle des Straßenverkehrsrechts seit 2012 für neu zugelassene Fahrzeuge schrittweise eingeführt.

Praxiserprobt: Neu im HU-Programm ab Juli ist auch die geänderte Durchführung der Prüfung der Bremsanlage. Jetzt wird die korrekte Verteilung der Bremskräfte achsweise anhand von Sollwerten und dem gemessen Bremsdruck mit dem HU-Adapter elektronisch erfasst und in der Prüfsoftware berechnet. Anhand dieser Informationen kann der TÜV SÜD-Sachverständige eine umfassende Beurteilung der Bremsanlage durchführen. Zusätzlich kann der HU-Adapter auch als Verzögerungsmessgerät verwendet werden.

Blick nach vorn: Um auch zukünftig die Prüfung der komplexen Fahrzeugtechnik sicherzustellen, werden der HU-Adapter und die Prüfsoftware ständig weiterentwickelt. Die nächsten Schritte sind die Prüfung der Achsdämpfung sowie die dynamische Bremsmessung. Aber auch die Prüfung von komplett neuen Fahrzeugsystemen, wie zum Beispiel das Notrufsystem eCall, wird Bestandteil der Hauptuntersuchung sein.


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