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Verkehr Hauptreisezeit: Erweitertes Lkw-Fahrverbot in einigen Ländern Europas

Verkehr


Hauptreisezeit: Erweitertes Lkw-Fahrverbot in einigen Ländern Europas

Einige Länder Europas verhängen in der Hauptreisezeit ein zusätzliches Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen sowie für Lkw mit Anhänger. Mit dieser Maßnahme werden Straßen entlastet und Reisenden der Vortritt gewährt. Hier können Autofahrer laut ADAC mit Entlastung rechnen:

Deutschland

Auf den wichtigsten Autobahnen sowie einigen stark befahrenen Bundesstraßen in Deutschland gilt ab dem 07. Juli bis Ende August an allen Samstagen von 7 bis 20 Uhr ein Lkw-Fahrverbot.

Frankreich

In Frankreich werden Pkw-Fahrer zusätzlich zu den allgemeinen Fahrverbotsregelungen an Samstagen vom 21. Juli bis zum 18. August keinem fahrenden Lkw auf Straßen begegnen.

Italien

Auch in Italien haben Pkw-Fahrer in der Hauptreisezeit am Samstag Vorfahrt. Vom 07. Juli bis 01. September dürfen Lkw von 7 bis 23 Uhr nicht fahren. Das Fahrverbot gilt auch an allen Freitagen vom 06. Juli bis 10. August und am 24. August jeweils von 16 bis 23 Uhr. Am 27. Juli sowie 10. August müssen die Lkw-Fahrer bereits ab 14 Uhr pausieren.

Kroatien

Auf kroatischen Hauptstraßen und Transitrouten sind vom 15. Juni bis zum 15. September freitags von 16 bis 23 Uhr, samstags von 5 bis 14 Uhr und sonn- und feiertags von 12 bis 23 Uhr keine Lkw unterwegs. Ausgenommen von dieser Regelung sind in Kroatien alle Autobahnen.

Österreich

Österreich reguliert noch stärker. Die ganzjährige Einschränkung wird durch eine Sonderregelung auf folgenden Autobahnen und Bundesstraßen zeitlich ausgeweitet:

  • Inntalautobahn A 12 (Staatsgrenze bei Kufstein bis Zams) und Brennerautobahn A 13 (Innsbruck-Süd bis Brenner) an allen Samstagen vom 07. Juli bis 01. September von 9 bis 15 Uhr sowie zusätzlich am Samstag, 4. August, von 0 bis 9 Uhr, wenn das Fahrziel in Italien liegt.
  • Ostautobahn A 4 (Schwechat - Nickelsdorf) an allen Samstagen vom 30. Juni bis 01. September von 8 bis 15 Uhr

Unabhängig von dieser Sonderregelung gilt weiterhin das generelle Lkw-Nachtfahrverbot zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Auch auf den Bundesstraßen Österreichs müssen die Lkw zeitweise weichen. An allen Samstagen vom 07. Juli bis 01. September gilt ein Lkw-Fahrverbot von jeweils 8 bis 15 Uhr auf folgenden Bundesstraßen:

  • Loferer Bundesstraße (B 178) von Lofer bis Wörgl
  • Ennstal-Bundesstraße (B 320) im gesamten Verlauf
  • Seefelder Bundesstraße (B 177) im gesamten Verlauf
  • Fernpass-Bundestraße (B 179) von Nassereith bis Bieberwier
  • Achensee-Bundesstraße (B 181) im gesamten Verlauf
Quelle: ADAC


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