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Sicherheit Gefahr durch falsche Reifen

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Gefahr durch falsche Reifen

Mit ungenehmigten Reifen, die für das betreffende Fahrzeug nicht zugelassen sind, kann die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs stark beeinträchtigt werden. So müsse der Fahrer vor allem in Kurven mit einem ungünstigeren Fahrverhalten rechnen, im Grenzbereich kann das Fahrzeug schneller ausbrechen, so Sachverständige der DEKRA. Besonders an leistungsstarken Fahrzeugen sollten die Empfehlungen der Fahrzeughersteller in Bezug auf Bauart, Größe, Profil und Fabrikat der Reifen peinlich genau beachtet werden.

Hoher Reifenverschleiß oder sogar Reifenschäden bis zum Ausfall der Pneus sind programmiert, wenn Reifen und Felge nicht zusammenpassen, wenn die Tragfähigkeit der Reifen zu niedrig oder wenn der Abstand zu Karosserie und Fahrwerk zu gering ist. Außerdem sind an Fahrzeugen mit unpassendem "Schuhwerk“ auch Fehlfunktionen des Antiblockiersystems und des Elektronischen Stabilitätsprogramms sowie eine Falschanzeige der gefahrenen Geschwindigkeit zu befürchten. An Allradfahrzeugen kann die elektronische Antriebsregelung beeinträchtigt werden.

Vorsicht bei Reifenwechsel

Beim Austausch defekter oder verschlissener Reifen kommt es immer wieder vor, dass nicht genehmigte Pneus mit falscher Breite, Bauart, Durchmesser oder Tragfähigkeit montiert werden. Andreas Schwedler, Reifenexperte bei DEKRA, warnt hier vor falsch verstandener Sparsamkeit: "Grundsätzlich darf nur mit Reifen gefahren werden, die für das Fahrzeug genehmigt sind. Ist das nicht der Fall, erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.“ Keine Bedenken hat er, wenn die neuen Reifen lediglich ein anderes Profil aufweisen. Allerdings sollte das Fahrzeug zumindest achsweise jeweils mit Reifen des gleichen Profils ausgerüstet sein. Übrigens sind auch hier die Freigaben des Fahrzeug-herstellers zu beachten, u.U. gleiches Fabrikat bei allen Reifen.

Oft ziehen Fahrzeughalter andere Reifengrößen in Betracht, wenn sie Leichtmetallräder nachrüsten wollen. Dafür liegt in der Regel entweder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrt-Bundesamtes (siehe KBA-Nummer auf dem Rad) oder ein Teilegutachten vor. Aus diesen Dokumenten geht hervor, wie bei der notwendigen Änderungsabnahme z. B. durch DEKRA und der anschließenden Berichtigung der Fahrzeugpapiere zu verfahren ist. Nach der Umrüstung reicht es meist aus, die ABE oder das Nachweisblatt über die Änderungsabnahme im Fahrzeug mitzuführen. Der Weg zur Zulassungsstelle kann dann entfallen.


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