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08.05.2024, 03:48 Uhr

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Gebrauchtwagenkauf Checkliste

Beim Gebrauchtwagenkauf kann nicht jeder Mangel sofort mit dem bloßen Auge erkannt werden. Damit der Autokauf nicht zu einem "teuren Vergnügen" wird, sollten folgende Grundregeln des ADAC beachtet werden:
  • Serviceheft: Genau prüfen, ob alle vorgeschriebenen Wartungen durchgeführt und dokumentiert wurden. Wartungsarbeiten sollten durch Kopien der Rechnungen belegt sein.
  • Kilometerstand: Wer die auf TÜV-Prüfbelegen, Reparatur- und Wartungsrechnungen, Ölwechsel-Anhängern usw. genannten Kilometerstände betrachtet, kann daraus eine durchschnittliche monatliche Laufleistung errechnen. Wenn diese in der Zeit vor dem Verkauf des Autos deutlich gesunken ist, könnte eine Tacho-Manipulation vorliegen.
  • Lack: Der Lack des Autos sollte glänzen, keine matten Stellen haben oder Risse aufweisen. Karosserieteile sollten die gleiche Farbe haben. Leichte Farbunterschiede deuten oft auf reparierte Unfallschäden hin.
  • Innenraum: Durch professionelle Aufbereitung lassen sich viele Abnutzungsspuren unsichtbar machen. Deshalb sollten Ecken und Ritzen, genau angeschaut werden.
  • Motor: Ein Blick unter die Motorhaube offenbart mitunter einen verdreckten Motorraum mit deutlichen Rostansätzen. Dies deutet auf eine unzureichende Pflege hin.
  • Reifen sollten nicht älter als 6 Jahre sein und keine Beschädigungen aufweisen. Die Dimension muss den Papieren entsprechen. Außerdem sollte man Nachfragen, ob ein zusätzlicher Satz Winter- oder Sommerreifen verfügbar ist. Profiltiefe: Mindestens 4 mm.
  • Probefahrt ist immer Pflicht! Aber: Nicht nur auf Landstraße und Autobahn fahren, sondern auch in der Stadt. Dort zeigt sich gut, ob die Lenkung schwergängig ist oder ob das Fahrwerk auf Kopfsteinpflaster poltert.
  • Kfz-Sachverständiger: Vor dem Kauf das Auto einem Kfz-Sachverständigen zeigen oder einem ADAC-Prüfzentrum vorführen! Fachleute spüren mögliche Mängel auf und können beurteilen, ob der geForderte Preis angemessen ist.

Je nach Verkäufer (gewerblich oder privat) ist ein entsprechender Kaufvertrag erForderlich.

Quelle: ADAC


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