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Verkehrsrecht Fußgänger und Radfahrer können Führerschein riskieren

Auto & Recht


Fußgänger und Radfahrer können Führerschein riskieren

Das Auto bleibt in der Garage, stattdessen geht es mit dem Fahrrad zum Volksfest. Denn dann schaden auch ein paar Gläser Wein oder Bier der Fahrerlaubnis nicht, so die Annahme vieler. Allerdings können auch Fahrradfahrer, Inline-Skater oder Fußgänger unter bestimmten Umständen ihren Führerschein riskieren. Darauf weist TÜV SÜD in München hin.

Wer beim Fahrradfahren mit mehr als 1,6 Promille erwischt wird, setzt seinen Führerschein aufs Spiel. Denn ab diesem Promillewert meldet die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel Zweifel an der Fahreignung an. Zur Klärung Fordert sie dann ein medizinisch-psychologisches Gutachten. Fällt dies negativ aus, wird der Führerschein entzogen. Thomas Wagenpfeil, Führerscheinexperte von TÜV SÜD, erläutert: "Allerdings verzichten bei 1,6 Promille die meisten schon freiwillig auf das Fahrrad. Immerhin entspricht dieser Wert bei einem 80 Kilogramm schweren Mann ungefähr acht halben Litern Bier oder acht Vierteln Wein."

Drogen- oder Alkohol auch für Fußgänger riskant

Auch bei Fußgängern kann die Führerscheinbehörde in Extremfällen die Fahreignung hinterfragen: Verursacht ein Fußgänger etwa tagsüber mit sehr hoher Promillezahl einen Verkehrsunfall, kann der Verdacht einer Abhängigkeit entstehen. Und Alkohol- oder Drogenabhängigkeit sind eindeutige Gründe für den Entzug der Fahrerlaubnis. Nur mit einer Begutachtung kann dieser Fahreignungszweifel dann wieder entkräftet werden.

Doch nicht nur Alkohol oder Drogen sind riskant für den Führerschein: Auch die vorsätzliche Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern oder ein äußerst aggressives Verhalten im Straßenverkehr können zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Übrigens: Inline-Skater gelten im Verkehrsrecht als Fußgänger. Sie müssen sich also auch an deren Regeln halten.


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