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16.04.2024, 13:58 Uhr

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Verkehrsrecht Falschparker

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Falschparker

Wer auf der täglichen Suche nach einem Parkplatz öfters auch mal im Halteverbot parkt und das Risiko eines „Knöllchen“ in Kauf nimmt, muss mit drastischen Konsequenzen rechnen. Neben immer höheren Geldbußen drohen Punkte in Flensburg. Entsteht gar der Eindruck, der betroffene Fahrzeugführer setze sich hartnäckig und regelmäßig über Verkehrsvorschriften hinweg, kann es zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) und sogar zum Führerscheinentzug kommen.

Zwar ist es den Kommunen untersagt, Karteien über geringfügige Verkehrsdelikte sowie „schwarze Listen“ zu führen. Um jedoch die Bezahlung von Verwarnungsgeldern überwachen zu können, müssen die Unterlagen eine gewisse Zeit lang aufbewahrt werden. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster dürfen die Kommunen diese Aufzeichnungen heranziehen, wenn sie in einem konkreten Fall prüfen wollen, ob nach einer Vielzahl von Parkverstößen noch von einer geringfügigen Verfehlung ausgegangen werden kann (VRS 57,156).

Parkverstöße kosten laut Bußgeldkatalog zwischen 5 und 35 Euro. Nimmt ein notorischer Parksünder seine Strafzettel nicht ernst, können auch höhere Bußgelder fällig werden. Bei Geldbußen ab 40 Euro gibt es zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Mit 14 Punkten kommt der Bescheid zur Nachschulung und bei 18 Punkten wird der Führerschein für mindestens sechs Monate eingezogen. Den bekommt man dann frühestens nach bestandener MPU wieder.


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